Hallo!
Ich brauche Hilfe, weil ich Probleme mit ARGE habe. So nun zu meiner Situation. Ich bin seit 24.08 arbeitslos, meine Freundin (leben zusammen und haben ein Kind) hat eine Ausbildung angefangen. Das bedeutet, dass nur ich und mein Kind Geld von der ARGE bekommen werden. Als ich den Antrag abgegeben habe wollten sie dementsprechend den Ausbildungsvertrag und BAB-Bescheid von meiner Freundin sehen. Den BAB-Bescheid bekommt sie in ca. 4 Wochen das hat zu Folge, dass mein Antrag nicht weiter bearbeitet wird. Jetzt meine Fragen:
-ist meine Freundin verpflichtet den Ausbildungsvertrag und den BAB-Bescheid bei der ARGE vorzulegen, obwohl sie von den kein Geld bekommt?
-bei der ARGE wurde mir gesagt, dass es kein Vorschuss gibt aus dem oben genannten Grund. Haben sie Recht?
Bei Antworten bitte, wenn möglich Paragraph aus dem Gesetz mit angeben.
Danke im Voraus.