Bedarfsgemeinschaft und Ausbildung

  • Hallo!


    Ich brauche Hilfe, weil ich Probleme mit ARGE habe. So nun zu meiner Situation. Ich bin seit 24.08 arbeitslos, meine Freundin (leben zusammen und haben ein Kind) hat eine Ausbildung angefangen. Das bedeutet, dass nur ich und mein Kind Geld von der ARGE bekommen werden. Als ich den Antrag abgegeben habe wollten sie dementsprechend den Ausbildungsvertrag und BAB-Bescheid von meiner Freundin sehen. Den BAB-Bescheid bekommt sie in ca. 4 Wochen das hat zu Folge, dass mein Antrag nicht weiter bearbeitet wird. Jetzt meine Fragen:


    -ist meine Freundin verpflichtet den Ausbildungsvertrag und den BAB-Bescheid bei der ARGE vorzulegen, obwohl sie von den kein Geld bekommt?


    -bei der ARGE wurde mir gesagt, dass es kein Vorschuss gibt aus dem oben genannten Grund. Haben sie Recht?


    Bei Antworten bitte, wenn möglich Paragraph aus dem Gesetz mit angeben.


    Danke im Voraus.

  • Hallo,


    du bildest mit deiner Freundin und eurem Kind eine Bedarfsgemenischaft (BG), d.h. ihr steht finanziell füreinander ein. Folglich muss für die Berechnung des ALG II das Einkommenverhältnis deiner Freundin eingereicht werden. SGB II § 7.
    Die ARGE kann euch sehr wohl einen Vorschuss gewähren. Gehe persönlich hin und gib schriftlichen formlosen Antrag diesbezüglich ab. Begründe den damit, dass ihr momentan mittellos seid, und eure Wohnung ja bezahlen müsst. Dieser Vorschuss kann als Darlehen erbracht werden. Siehe:


    SGB II § 23 (4) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen.


    Gegen eine schriftliche Ablehnung könntet ihr Widerspruch einlegen.


    LG, Jalale.