Darf man Ausbildungsvergütung komplett anrechnen?

  • Hallo.....


    folgende Situation.
    Eltern, Vater Hartz 4-Empfänger, Mutter bekommt Sozialgeld,(wegen Krankheit), Sohn (18 Jahre) geht noch zur Schule.
    Nächstes Jahr fängt er eine Ausbildung eventuell bei einer Bank an.
    Sie leben alle in einer Bedarfsgemeinschaft.
    Wie ist das jetzt, wenn der Sohn seine Ausbildungsvergütung bekommt? Wird das auch mit dem Hartz 4 Geld und dem Sozialgeld der Eltern verrechnet, also auf gut Deutsch muss der Sohn dann für seine Eltern gerade stehen? Muss er sich an der Miete beteiligen?


    lg Tanja


    Freue mich über Antworten

  • Ab dem Zeitpunkt der Ausbildung bzw. ab dem ersten Entgelt, das er erhält, mit dem er sozusagen für sich selbst sorgen kann, zählt der junge Mann nicht mehr zur BG = Bedarfsgemeinschaft seiner Eltern. Allerdings zählt er natürlich weiterhin zur HG = Hausgemeinschaft, so dass das Amt den Eltern weiterhin die bisherigen Regelsätze zahlt und anteilig weiterhin auch die Kosten der Unterkunft, also 2/3tel der Miete. Das dritte Drittel natürlich ist von dem Sohn zu tragen von seiner Ausbildungsvergütung ggf. unter zusätzlicher Beantragung von Wohngeld. Der Sohn muß also natürlich nicht für seine Eltern aufkommen.