Einkünfte aus Gewerbe

  • Hallo liebe Gemeinde,
    habe im Internet keine direkte Antwort auf meine Frage
    gefunden und probiere es jetzt mal hier. Also: muss demnächst
    (ab Oktober) wohl Hartz-IV beantragen weil eine Herzoperation
    ansteht und ich für ungefähr 2-3 Monate außer Gefecht gesetzt
    bin. Nun habe ich noch ein Gewerbe laufen, dass ich jetzt abmelden werde.
    Es stehen aber noch ein paar Rechnungen offen (300-400€), die wohl
    erst Mitte bis Ende Oktober bezahlt werden. Wird das bei Antragsstellung nun
    als Einkommen angerechnet? Habe irgendwo gelesen, dass Einkünfte
    aus Gewerbe, die vor der Antragsstellung zufließen, als Vermögen betrachtet
    und somit nicht angerechnet werden. Was ist aber wenn das Rechnungsdatum
    vor der Antragstellung liegt, das Geld aber erst nach Datum der Antragsstellung eintrifft?


    Danke erstmal

  • Das Geld, das du noch erhalten wirst/sollt in Zukunft, wird nicht - nur, weil es "irgendwann" eingehen soll oder eingeplant ist, als Einkomen verzeichnet. Es ist erst dann Einkommen, wenn die Zahlung definitiv und nachweislich erfolgt ist. Als Selbständiger hast du aber auch gewisse Ausgaben, so dass nicht das gesamte eingegangene Geld als Einkommen zählt, sondern nur das Guthaben, also der Überschuss nach Abzug deiner Kosten und Verbindlichkeiten.

  • Hallo,
    danke erstmal. Ich habe mein Gewerbe immer nebenbei betrieben (Student).
    Wirkliche Ausgaben habe ich auch nicht. So ein Mist. Wollte von dem
    Geld eigentlich die Umsatzsteuer für 2009 zahlen...
    Tolle Wurst. Wilkommen in der Armut.
    Wie ist das denn wenn ich mir jetzt Geld leihe (zum Leben) bis der
    Antrag durch ist: muss ich der Arge da einen privaten Darlehensvertrag
    vorlegen oder was? Habe nämlich keine Rücklagen und bis der Antrag durch ist,
    wird es ja wohl etwas dauern...


    Gruß

  • Dafür gibt es zwar keine konkreten Richtlinien; Vieles ist ja auch bei der Beurteilung Ermessenssache der Sachbearbeiter. Doch ich an deiner Stelle würde für Geld, das ich mir jetzt zum (Über)leben leihe, in der Tat einen Darlehensvertrag formulieren, damit später nicht wieder irgendetwas falsch ausgelegt wird, also beispielsweise, dass du anscheinend doch Einkommen hast oder dergleichen.


    Im übrigen könntest du aber versuchen, einen Vorschuss zu erhalten für die Übergangszeit; vielleicht beschleunigt das auch die Bearbeitung deines Antrages.