Hallo liebe Gemeinde,
habe im Internet keine direkte Antwort auf meine Frage
gefunden und probiere es jetzt mal hier. Also: muss demnächst
(ab Oktober) wohl Hartz-IV beantragen weil eine Herzoperation
ansteht und ich für ungefähr 2-3 Monate außer Gefecht gesetzt
bin. Nun habe ich noch ein Gewerbe laufen, dass ich jetzt abmelden werde.
Es stehen aber noch ein paar Rechnungen offen (300-400€), die wohl
erst Mitte bis Ende Oktober bezahlt werden. Wird das bei Antragsstellung nun
als Einkommen angerechnet? Habe irgendwo gelesen, dass Einkünfte
aus Gewerbe, die vor der Antragsstellung zufließen, als Vermögen betrachtet
und somit nicht angerechnet werden. Was ist aber wenn das Rechnungsdatum
vor der Antragstellung liegt, das Geld aber erst nach Datum der Antragsstellung eintrifft?
Danke erstmal