ALG I + Aufstockung

  • Hallo liebe User,


    Ich beziehe ALG I in Höhe von 651 € und 108 € Aufstockung.


    Ich habe allerdings rund 600 € Fixkosten, das sind 400 € Miete, 100 € Tilgung Mietrückstand (weil die Herrschaften sowohl von der Arbeitsagentur als auch von der ARGE nicht in die Füße kamen),
    66 € Fahrtkosten und der Rest sind Mietnebenkosten.


    Das macht rein rechnerisch 159 € zum Leben im Monat. Nun habe ich aber fleißigst Bewerbungskosten vorgestreckt, denen ich seit Mai hinterher laufe, ich habe noch amtliche Dokumente zu beantragen (geht alles für die Bewerbung, z.B. polizeiliches Führungszeugnis, (13 €) Fahrerkarte (42 €) ...).


    Ich seh es nicht ein und ich kann es auch nicht vorstrecken da es nicht hinten und nicht vorne langt. Da ich wegen der Aufstockung der ARGE ausgeliefert bin, habe ich das Problem, dass die ARGE weder irgendwie reagiert, noch dass Beschwerden bei meiner Sachbearbeiterin irgendeine Reaktion hervorrufen. Ich weiß nicht mehr was ich noch machen soll ich bin stinksauer, kann noch nicht einmal irgendwelche Bewerbungsunterlagen verschicken bzw überhaupt kopieren, geschweige denn irgend etwas, was Geld kostet.


    Lohnt es sich zum Anwalt zu gehen oder ist das auch alles nur Verarschung?


    Kaleva

  • Das eigentliche Problem sind auch nicht meine Mietschulden, sondern dass ich weder meine Auslagen SEIT MAI erstattet bekomme, dass die ARGE nicht reagiert und dass ich noch nicht einmal Resonanz auf meine Beschwerden bekomme und dass ich im Mai 3 Wochen NUR Nudeln gefressen habe wegen meiner Bewerbungskosten. Ich kann NOTWENDIGE Dokumente nicht beantragen, WEIL ich meinen Auslagen hinterherrenne. Mir wurde versprochen, dass ich meine Bewerbungskosten innerhalb von 2 Wochen erstattet bekomme. Wohlgemerkt, das war im MAI.

  • Hallo,


    ich rate dir, gehe persönlich zur ARGE und trage das vor. Dort wird es dann gleich in den Computer eingegeben, und dann auch zügiger bearbeitet.
    Du kannst ja nebenbei bemerken, dass du dir schon einen Beratungsschein für einen Anwalt geholt hast, und wohl Untätigkeitsklage erhebn wirst, wenn sich innerhalb von 10 Tagen nichts tut.
    Wenn dann noch nicht reagiert wurde, mache das wahr.


    LG, Jalale.

  • Ja danke für diese Antwort. Hat Wunder gewirkt :) Das mit der "zügigen" Bearbeitung kenne ich leider schon. Das mit den persönlichen Vorsprachen auch. Die ARGE ist mir übrigens bis heute die Antwort schuldig, wo ich mich am effektivsten beschweren kann. Aber die Drohung mit dem Anwalt hat auf einmal ungeahnte Dynamik in diesen §$$§%§$§%$§$§"%&%$%§%$§ Laden gebracht ^^