Ich möchte ausziehen und bin erst 18 Jahre alt

  • Ich bin 18 Jahre alt und lebe mit meiner Mutter und meiner Schwester zusammen. Wir beziehen Hartz IV. Da meine Schwester viel Stress macht und hier ständig Streit ist, halte ich es hier nicht mehr aus. Meine Mutter hat auch schon das Jugendamt wegen meiner Schwester eingeschaltet.
    Ich habe erfahren, das man unter gewissen Umständen auch schon mit 18 Jahren ausziehen darf und die Wohnung vom Amt bezahlt bekommt.


    Nun meine Frage: Wie groß darf die Wohnung sein? Und wie hoch darf die Kaltmiete sein?


    Über Antworten würde ich mich sehr freuen!!

  • Hallo und willkommen im Forum,


    die Wohnung darf in der Regel bis zu 45m² groß sein. Allerdings kommt es in der Praxis mehr auf die Einhaltung der Mietobergrenze an. Wie hoch diese ist, ist jedoch regional unterschiedlich. Die Frage wirst Du also dem zuständigen ALG II Träger bekommen. In jedem Fall solltest Du eine schriftliche Bestätigung des Trägers haben, aus der hervorgeht, dass die Kosten der Unterkunft übernommen werden, bevor Du einen Mietvertrag unterschreibst.


    Eine Übernahme der Wohnung unter 25 Jahren ist in der Tat in Ausnahmefällen möglich. Hierfür wirst Du aber darlegen müssen, dass Dir ein Verbleib in der elterlichen Wohnung aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht zumutbar ist.


    Mehr findest Du im Artikel zu den Kosten der Unterkuft bei ALG II.


    Gruß


    Philipp