Da ich eine 5-Zimmer-Mietwohnung habe und aus gesundheitlichen (Multiple Sklerose) und finanziellen (Privatinsolvenz) Gründen nicht umziehen kann, habe ich mich entschlossen einen Untermieter für 2 Zimmer zu suchen. Da ich mir die Wohnung nach meiner Scheidung finanziell auf Dauer nicht leisten kann gründe ich nun eine WG. Muss ich diese Mieteinnahme dann, die ich ja an meinen Vermieter weiterleite, als "Einnahme" der Insolvenzstelle melden obwohl dies nur ein "Durchlaufposten" ist????
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Ich würde sagen ja denn es sind ja zusätzliche Einnahmen obwohl diese natürlich dir kein Zusatzeinkommen verschaffen da sie nur die Miete decken.Allerdings sollte dein Insovenzverwalter schon davon in Kenntnis gesetzt werden.
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