Hallo zusammen,
in diesem Zusammenhang lohnt es sich wirklich, noch einmal darauf hinzuweisen, dass ein eigenständiges Nachmessen von ursprünglich angegebenen Wohnungsgrößen lohnt.
In den Unterlagen zu meiner Eigentumswohnung, die aus dem Baujahr 1967 stammen, wurde von der Planungspase bzw. den Rohbaumaßen der Wohnung ausgegangen.
Von der ermittelten Wohnfläche wurden keine 3 % abgezogen.
Das bedeutet, dass meine Wohnung nicht 88 qm, sondern 85,36 qm aufweisen würde.
Nach Umbaumaßnahmen im Laufe der Jahre ermittelte ich jetzt einen Wert von 84,2 qm.
Ich habe diesen Wert meinem laufenden Verfahren hinzugefügt und den entsprechenden Stellen mitgeteilt.
Mal sehen, in wie weit mir das weiterhilft.
Gruß
mumbiker