Hallo,
kurz mal die Schilderung des Sachverhaltes:
ich habe wenige Tage vor dem Antrag auf ALG II eine Beitragserstattung der Rentenversicherungsbeiträge nach § 210 SGB VI beantragt (die mir bei fristgerechtem Eingang auch bewilligt wird).
Inwiefern wird der bisher beantragte, aber noch nicht ausgezahlte Betrag auf das ALG II angerechnet?
Im Jahr 07/08 hat mir ein Freund Geld geliehen wegen Kosten für Zahnbehandlung. Dieses Geld habe ich bislang noch nicht zurückgezahlt. Kann ich da was geltend machen?
Außerdem verstehe ich nicht, was genau das JobCenter will mit "Kontoauszüge der letzten 3 Monate". Komplette Kontoauszüge in Kopie? Nur Miete etc. (wie das Wohnamt?) oder was? Ich zahle öfter mal mit Karte und eigentlich geht die doch nichts an, wo ich einkaufe. Oder?
Kann mir jemand helfen?