Fragen zu Beitragsrückerstattung und privat Geld geliehen

  • Hallo,


    kurz mal die Schilderung des Sachverhaltes:


    ich habe wenige Tage vor dem Antrag auf ALG II eine Beitragserstattung der Rentenversicherungsbeiträge nach § 210 SGB VI beantragt (die mir bei fristgerechtem Eingang auch bewilligt wird).
    Inwiefern wird der bisher beantragte, aber noch nicht ausgezahlte Betrag auf das ALG II angerechnet?


    Im Jahr 07/08 hat mir ein Freund Geld geliehen wegen Kosten für Zahnbehandlung. Dieses Geld habe ich bislang noch nicht zurückgezahlt. Kann ich da was geltend machen?


    Außerdem verstehe ich nicht, was genau das JobCenter will mit "Kontoauszüge der letzten 3 Monate". Komplette Kontoauszüge in Kopie? Nur Miete etc. (wie das Wohnamt?) oder was? Ich zahle öfter mal mit Karte und eigentlich geht die doch nichts an, wo ich einkaufe. Oder?


    Kann mir jemand helfen?

  • Beitragsrückerstattung
    Normal gilt das sogenannte "Zuflussprinzip", also der Monat, in dem die Rückerstatung erfolgt, ist auch der, in diese Rückerstattung als Einkommen angerechnet würde. (Ich denke schon, dass die als Einkommen berücksichtigt wird, aber vielleicht hat hier im Forum zu diesem Punkt eine andere Info).


    Zahnbehandlung / Schulden
    Schulden, wofür auch immer, interessieren das Amt nicht; die finden keine Berücksichtigung.


    Kontoauszüge
    Das Amt verlangt die letzen kompletten Kontoauszüge - in dem Fall der letzten 3 Monate - komplett in Kopie oder Vorlage, so dass die sich das kopieren könen. Es interessiert hier nicht nur - wie beim Wohnungsamt - die Mietzahlung, sondern alles; es könnten ja beispielsweise auch irgendwelche "Geldeingänge" ersichtlich sein, die nicht angegeben waren oder dergleichen. Buchungen, wie z.B. Beitragszahlungen an Vereine, Pol. Parteien etc. kann man schwärzen, weil das mit iverschiedenen geltenden Grundsätzen nicht vereinbar ist