HiiiLfe

  • hallo,
    ich hab eine frage , ich bekomme jetzt für 6wochen eine sanktion von 30%.
    mir wurde ein brief geschrieben wo ich wieder den sinn nicht verstehe,
    ich hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.


    also es steht hier


    sehr geehrte ....
    ihr arbeitslosengeld II wird für ne zeit auf die angemessenen Kosten für Unterkunnft und heizung beschränkt.
    Im einzelnen sind von der Absenkung betroffen: die regelleistung zur sicherung des lebensunterhaltes.


    ich bekomm 359€ RL und 340€ miete, wird mir trotzdem die miete gezahlt??? bzw wie viel RL bekomm ich dann noch?


    danke für schnelle antworten

  • Ja, also der Satz:


    "Ihr Arbeitslosengeld II wird für ne Zeit auf die angemessenen Kosten für Unterkunnft und Heizung beschränkt."


    scheint dies eigentlich auszusagen, aber der weitere Satz:


    "Im Einzelnen sind von der Absenkung betroffen: die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes."


    sagt wiederum aus, dass es bei der Regelleistung um eine "Absenkung", nicht Streichung geht, so dass ich daher davon ausgehe, dass dir 30 % des Regelsatzes, also 107,70 € gestrichen werden. Für diese, meine Annahme spricht auch, dass die komplette Streichung des Regelsatzes nicht 30 % ausmacht, sondern mehr als 50 %.