Wie weit zurück werden Konten geprüft?

  • Guten Tag,


    ich hoffe jemand kann mir helfen - ich bin dabei einen ALG II Antrag abzugeben. Ich hatte vor 18 Monaten meine LV gekündigt und ca. 8.000€ Rückkaufswert erhalten. Vor ca. 5 Jahren hat mein Vater mir eine vorzeitige Erbschaftszahlung (Schenkung) von 30.000€ gegeben. Das Geld wurde verbraucht (die 30.000€ meist zum Lebensunterhalt, da ich Praktikum machte und dan nicht viel verdient habe - die 8.000€ zum Abzahlen von Schulden wegen Hochzeit).


    Fragt das Amt was mit diesen Geldern passiert ist? Wie lange zurück prüfen die grundsätzlich Bankkonten und finden, dass mal viel Geld vorhanden war?


    Jetzt - Zeitpunkt vom Antrag - liege ich unter den Freibeträgen.


    Danke

  • ok


    nochwas - was mache ich mit meinem Online-Banking Auszug? Ich habe keine auf Papier und bewahre die Umwelt vor der Papierverschwendung..... geht auch Ausdruck vom Online-Konto?


    nix zu verbergen in den letzten 3 Monaten (oder davor)

  • moin moin,


    ich lege schon ewigkeiten meinen ausdruck vom onlinebanking vor..bisher wurde er immer aktzeptiert überall..da ich auch keine am automaten ziehe (dafür ist mir die bank zu weit weg)..


    gruß BineNRW

  • das geld was du geerbt hast must bis auf den cent belegen können weil es als ein kommen gerechnt wird. So war es bei mir gewesen als ich mein 4 familien haus verkaufen muste wegen hartz4 . Hatte dann eine nach zahlung bekommen weil es uns von den nebenkosten nach zahlung zustand. Das wurde für 5 jahre rück würkent nach träglich angerechnet. Wie sie es raus bekommen haben weiß ich nicht die bande. Ich mus jeden falls alles zurück zahlen trotz belege und wieder spruch. Die schulden intressieren denen nicht.