Betriebskosten - Guthaben: wie lange darf Amt einsehen?

  • Hallo,


    ich bekam gestern Post vom Amt, mit der Bitte um Vorlage meiner Betriebskostenabrechnung von 2006.
    Nun ist es so, dass ausgerechnet in diesem Jahr ein Guthaben entstand (200€). In den vergangenen Jahren durfte ich fleißig nachzahlen, dies wurde aber nie vom Amt übernommen.
    Dürfen die mir dann 1. trotzdem jetzt noch die Abrechnung von 2006 einfordern? (warum die nicht schon da ist, ich weiß es nicht, lege eigentlich immer alles vor)
    2. mir das damalige Guthaben als Einkommen anrechnen, OBWOHL die Nachforderungen in den letzten Jahren (auch immerhin immer ca. 200€) nie übernommen wurden?


    Lieben Dank für eure Hilfe

  • Du mußt mal auf deine Abrechnung schauen wenn das Guthaben auf die Warmwasserkosten zurückzuführen ist dann kann die ARGE das Geld eigentlich nicht beanspruchen.Obwohl sie sich wohl mit dem Zuflußprinzip rausreden werden wollen.Bleibt dir nur den bescheid abzuwarten und dann Widerspruch und anschließend Klage.