Am 15. September 2009 hat meine Berufsberaterin eine Ersteinladung für den 16. September 2009 an mich geschrieben. Diese erhielt ich am 18. September 2009 nach 12 Uhr Mittags - also ganze zwei Tage nach dem Termin.
Am 16. September 2009 schrieb meine Berufsberaterin eine Folgeeinladung an mich, die ich am 19. September 2009 erhielt. Hierin informierte sie mich, daß ich weder den Termin wahrgenommen habe (und somit unentschuldigt dem Termin ferngeblieben bin) noch eine Entschuldigung vorgelegt hätte; weiter heißt es in dem Schreiben, daß nun eine Kürzung um 30% für die Dauer von drei Monaten passieren wird, die sie in ihrer Ersteinladung an mich angedroht hatte. Auch wird mir erschwerend vorgeworfen, daß ich "bis zum heutigen Tage" (also am 16. September 2009, wo auch der Termin war) trotz Ermahnung ihrerseits, mich nicht gemeldet hätte und keinerlei Erklärung für mein Fernbleiben genannt hätte.
Meine Fragen hierzu:
1.) Ist eine solche Kürzung nicht widerrechtlich? Immerhin kann der Brief mit der Ersteinladung gar nicht rechtzeitig vor dem genannten Termin bei mir angekommen sein.
2.) Gibt es eine gesetzliche Frist hinsichtlich der Versendung beziehungsweise Zustellung von Einladungen zu persönlichen Terminen, die von der ARGE eingehalten werden muß? Im kaufmännischen Bereich rechnet man ja üblicherweise mit fünf bis sieben Tagen für den Postlauf; ist das bei Ämtern ähnlich oder vergleichbar? Demnach müßte spätestens zum Beispiel am 11. September 2009 eine Einladung für einen persönlichen Gesprächstermin am 16. September 2009 angekommen sein, also spätestens am 9. September 2009 geschrieben und rausgegangen sein.
Falls die ARGE mit ihrem Vorwurf und ihrer Kürzung tatsächlich im Recht sein sollte, dann wäre das eine bodenlose Unverschämtheit und ich müßte mir zukünftig überlegen, ob ich mich nicht täglich bei der ARGE melde, um mir eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen, daß an dem jeweiligen Tag kein persönlicher Termin ansteht!
Der Witz ist, daß ich sowohl am 15., als auch am 16. September bei der ARGE im Haus gewesen bin und so wäre es für mich ein leichtes gewesen, mal eben bei der Berufsberaterin reinzuschauen.
Ich rege mich ganz fürchterlich auf, bitte verzeiht, aber ich weiß so schon nicht wie ich mit dem bißchen Geld zurecht kommen kann. Und während mein jüngster bei mir lebender Sohn mit seinen 16 Jahren immer dünner wird und der Arzt sagt, daß er mehr und gesündere, aber vor allem gehaltvollere Nahrung zu sich nehmen muß, wollen die mir jetzt auch noch das mickrige ALG 2 kürzen. Wie soll man da als Mutter nicht durchdrehen???
Herzlichen Dank im Voraus für eure mit Sicherheit wieder hilfreichen Antworten. Es grüßt euch
die Freydis
EDIT: Es handelt sich hierbei übrigens um die ARGE Mönchengladbach - es stellt sich die Frage: sind eventuell auch andere in deren Zuständigkeitsbereich von derlei Willkür betroffen?)