Kindergeldzuschlag

  • Hallo, auch wir erhalten Kinderzuschlag für 2 Kinder. Ich arbeite leider nicht, aber mein Mann bekommt Gehalt. Wir haben mit dem Kinderzuschlag und dazu noch Wohngeld, mehr als wenn wir Hartz IV kriegen würden, weil das Kindergeld nicht mit angerechnet wird und auch das Wohngeld nicht, wer also eine Familie hat wo nur einer arbeitet, sollte denn Kinderzuschlag umbedingt berechnen lassen. Mehr als nein sagen können die auch nicht.

  • Der Witz ist, ich hatte Hartz Iv bestätigt bekommen, aber das war nicht mal ein Drittel vom Kinderzuschlag, weil ja das Kindergeld abgerechnet wird. Ausserdem änderte sich das Hartz IV monatlich, aber der Kinderzuschlag muss "nur" alle 6 Monate neu berechnet werden. Also immer mal probieren.
    PS : Es gibt im Internet einen Kinderzuschlagsrechner und man kann da in etwa ausrechnen wie der Anspruch besteht.

  • Wo liegt die grenze? Gibt es da irgendwelche Zahlen als Beispiel?
    Denn ich werde nicht schlau aus den Kinderzuschlagsrechner?
    Habe die Daten alle eingegeben und er sagt das uns der zuschlag nicht zusteht. Mit der begründung wir würden aus dem Rahmen fallen und lieber einen Hartz IV Antrag stellen. Das ist der springende Punkt was wir nicht verstehen, da ich selbst Vollzeit arbeite und meine Lebensgefährtin kriegt ALG I. Muss ALG I überhaupt einbezogen werden? Das kriegt sie nur für ein Jahr.

  • Hallo, ich war gerade auf der Seite der Arbeitsagentur und dort steht das ALG 1 wird mit angerechnet. Die Mindesteinkommensgrenze liegt bei 900 Euro. Die Höchstgrenze wird je nach Kinder und Miete ausgerechnet. Auf der Seite der Arbeitsagentur ist auch ein Flyer abgedruckt, da steht alles weitere.

  • Danke schön für die schnelle antwort.
    Bin grade auch auf der Seite gewesen und habe mir deren Beispielsrechnung angekuckt.
    Für mich ist das ein Widerspruch in sich selbst.
    Werde nächste woche mich mal mit der Familienkasse inverbindung setzen bin dann mal gespannt was dabei raus kommt.