Doppelmiete

  • Hallo,


    ich habe eine neue Whg. (von der ARGE genehmigt). Die Umzugskosten/Kaution und erste Doppelmiete wird alles übernommen. Da wir in Deutschland nun mal 3-monatige-Kündigungsfristen haben, habe ich es glücklicherweise so hin bekommen, dass ich nur 2 Monate doppelt zahlen müsste. Ich habe jetzt einen Brief per Einschreiben/Rückschein geschrieben, mit der Bitte um zweite Miete für November auch zu übernehmen. Bisher noch keine Antwort. Denn es kann ja nicht sein, dass ich mich als Hartz IV Empfänger verschulde.....???? Als letzte Instanz würde ich eben das Sozialgericht um eine Einstweilige Verfügung bitten....
    Wollte aber nur mal hören, ob jemand da etwas genaueres weiß...????:confused:


    LG
    ;)

  • Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf das du Doppeltmiete bekommst. Bei dem 1 Monat hattest Du wohl großes Glück. Beim Rest musst Du selber sehen wie Du das regelst. Versuche doch mit dem Vermieter ne Ratenzahlung zu vereinbaren und falls das nicht klappt was haste denn schon zu befürchten? Nix! Als ALGII Empfänger is bei Dir eh nix zu pfänden etc. MAch Dir mal kein Kopf alles wird gut!


    Lg