Hallo,
ich habe eine neue Whg. (von der ARGE genehmigt). Die Umzugskosten/Kaution und erste Doppelmiete wird alles übernommen. Da wir in Deutschland nun mal 3-monatige-Kündigungsfristen haben, habe ich es glücklicherweise so hin bekommen, dass ich nur 2 Monate doppelt zahlen müsste. Ich habe jetzt einen Brief per Einschreiben/Rückschein geschrieben, mit der Bitte um zweite Miete für November auch zu übernehmen. Bisher noch keine Antwort. Denn es kann ja nicht sein, dass ich mich als Hartz IV Empfänger verschulde.....???? Als letzte Instanz würde ich eben das Sozialgericht um eine Einstweilige Verfügung bitten....
Wollte aber nur mal hören, ob jemand da etwas genaueres weiß...????
LG