schwanger und sanktion!?

  • hallo!
    ich habe folgendes problem:
    bekomme im oktober mein erstes kind und habe im juli meinen alten job gekündigt.
    bei der ARGE habe ich meine kündigung begründet ( arbeite mit kindern und hatte infektionen u.a. von diesen, so dass das baby auch in gefahr war).
    ab august hätte ich eine andere arbeit beginnen können, ging aber nicht, da ich seit ende juli wegen frühzeitiger wehen ein beschäftigungsverbot von arzt habe.
    nach meinem antrag auf alg II bekam ich nun eine sperre bis ende november.
    bin nun ziemlich verzweifelt, da ich alleinerziehend bin und sonst keinerlei einkommen habe.
    darf das so sein?hat jemand einen rat???
    danke

  • hallo,


    wie ist denn die sperre im bescheid begründet?


    wenn nix drinn steht würd ich widerspruch einlegen, immerhin hast du ja beschäftigungsverbot bekommen..
    wegen dem gekündigten job, konntest du das auch belegen, mit den infektionen, das dies als begründung der kündigung angenommen wurde?


    gruß
    BineNRW

  • begründet wurde es damit, dass ich ja hätte damit rechnen müssen, nach der kündigung "hilfebedürfig" zu sein und ich hätte mir ein beschäftigungsverbot ausstellen lassen können.
    das problem daran ist nur, dass ich ja wo anders anfangen wollte ( ohne eben die gefahr der infektionen).
    läuft leider nicht immer alles wie geplant.


    das mit der ansteckung kann ich nachweisen ( hatte windpocken, musste zum ultraschall-spezialisten usw...)
    lg

  • Tatsache ist erstmal das du von dir aus gekündigt hast und dadurch hast du deine Hilfebedürftigkeit veranlasst.Du hättest dich ja z.B. krank schreiben lassen können wenn in deinem Beruf irgendwelchen Gefahren bestanden.Es ist ja auch im Hinblick auf das Elterngeld etwas blauäugig von dir während einer Schwangerschaft die Arbeit zu kündigen.Um der Sanktion zu entgehen müßtest du der ARGE beweisen können das du als du die Arbeit gekündigt hast bereits eine neue Beschäftigung sicher hattest.Also nach Möglichkeit bereits unterschriebener Arbeitsvertrag der dann nicht zustande kam wegen deiner Erkrankung.