Hallo,
ich (alleinerziehend) habe von Januar bis Juli 2009 ALG II bezogen und auf 400 Euro Basis gearbeitet. Ich habe meinen Ex Partner auf Unterhaltzahlungen (Zeitraum okt.08 bis Juni 09) verklagt. Die Zahlung steht noch aus. Greift hier auch das Zuflussprinzip oder muss ich das Geld ans Amt erstatten? Da der Kleine ab August im Kindergarten ist, kann ich Halbtags arbeiten und bin aus der Mühle ALG II zum Glück raus.
Vielen Dank schon mal für Eure Infos.
Lieben Gruß