Privatrenten-Vermoegen im Ausland - ???

  • Hallo,


    leider muss ich wohl im Oktober einen Antgrag auf ALG 2 stellen - ich hoffe mal nicht zu lange und ein neuer Job findet sich bald.


    Ich habe nun lange im Ausland gewohnt und dort ein Vermoegen in einer Privatrente angespart. Da komm ich nicht ran bevor ich 55 oder 60 bin (weiss nicht genau, es hat sich da mal etwas veraendert).
    Das gesamte Vermoegen betraegt ca. 30.000€. Aber - ich bin 38 und somit eigentlich egal ob 55/60 - ich komm da eben nicht ran.


    Frage 1: ich lese zum aehnlichen Thema Riester-Rente/ andere Vermoegensbildung ohne Zugriff vorm 60 Lebensjahr etwas von maximalen Freibetraegen und 30.000€ liegen wohl drueber. Aber was ist der Sinn von Kuerzungen, wenn man eh nicht an das Geld rankommt??


    Frage 2: wie wird meine auslaendische Privatrente behandelt im Zuge der ALG 2 Kalkulation?


    Danke!!!

  • Hallo,


    grundsätzlich spielt es zunächst einmal keine Rolle, ob sich Vermögen im Ausland oder im Inland befindet.


    Vermutlich wird es in dem geschliderten Fall auf die Frage hinauslaufen, ob im Falle einer Verwertung des Vermögens (auch durch Beleihung) eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung oder ein sonstiger Härtefall vorliegt. In diesem Fall wäre der auch Anteil, der nicht durch Freibeträge gedeckt ist, nicht zu verwerten.


    Ausführlichere Informationen findest Du im Artikel zur Vermögensanrechnung, der sich auch recht ausführlich mit Altersvorsorgevermögen befasst.


    Gruß


    Philipp

  • hallo


    den Artikel hatte ich gelesen - aber war nicht so 100% sicher wie er zu verstehen ist. Die Privat-Rente im Ausland kann ich nicht verwerten. Da besteht NULL Zugriff drauf bis 55/60 (sorry - weiss jetzt immer noch nicht ob 55 oder 60 Jahre). Egal was meine Umstaende sind, egal wieviel dort angespaart sind ein Zugriff ist nicht moeglich - es eine staatlich gefoerderte Private-Rente und ist quasi Ersatz fuer staatliche Rente. Selbst bei Erreichung der Altersgrenze 55/60 kann ich mir das Geld nicht auszahlen lassen - ich muss eine Annuitaet/ Rente waehlen und wenn ich frueh sterbe, dann verfaellt das Geld und kann nicht mal vererbt werden. .... (kann natuerlich waehlen, dass eine 50% Witwenrente vereinbart ist).


    Also - nach erneutem Lesen des Artikels zur Vermoegensbildung: wenn das Vermoegen NICHT verwertet werden kann und auch nicht beliehen werden kann, dann spielt die Summe KEINE Rolle - auch 100.000 Euro waeren nicht relevant, wenn keinerlei Moeglichkeit besteht darauf zuzugreifen. Stimmts?


    Ich seh schon viel Arbeit auf mich zukommen der ARGE klar zu machen, dass ich an die auslaendische Privat-Rente nicht rankomme. Die kennen das ja nicht und werden sicher monatelang versuchen zu klaeren wie man doch rankommen kann..... ich freue mich ja diese Privat-Rente zu haben (auch wenn die Summe taeuscht und z.Zt. daraus in 25 Jahren nur 150€ / Monat Rente zu erwarten ist)

  • Wenn


    1. die Verwertung des Vermögens offensichtlich unwirtschaftlich ist ODER
    2. ein sonstiger Härtefall vorliegt


    muss das Vermögen (bzw. genauer gesagt der Teil, der nicht durch Freibeträge gedeckt ist) nicht verwertet werden. Insofern spielt auch die Höhe dann keine Rollen (wobei die ggf. bei der Beurteilung des Vorliegen eines Härtefalls mit hineinspielen kann).


    Die Tatsache, dass es sich um eine staatlich geförderte Rente handelt dürfte auch nicht ganz unspannend sein. Du hattest in einem anderen Thread geschrieben, dass Du in England gelebt hast. England gehört bekanntlich zur EU, insofern wäre mal zu prüfen, inwieweit unter europarechtlichen Gesichtspunkten ggf. dort staatliche gefördertes Altersvorsorgevermögen solchem in Deutschland gleichzustellen ist.


    Allerindgs ist die eher eine Frage für den Fachanwalt für Sozialrecht (mit Erfahrung im Europarecht...) deines Vertrauens - ggf. mit Unterstützung über Beratungshilfe...


    Gruß


    Philipp

  • Ja - ich war in England. Dort gibt es ein etwas anderes Rentensystem verglichen mit Deutschland - die Basic State pension zahlt einen Hoechstsatz heute von ~120€/ Woche aber man wird gefoerdert eine (vom Zugriff geschuetzte) Privatrente aufzubauen - da kann man sogar den Teil der gesetzlichen Sozialabzuege umleiten auf diesen Privatrentenplan. Das habe ich gemacht, denn mir war klar nicht 44 Jahre in England zu bleiben um den Hochstsatz der staatlichen Rente in UK zu erhalten. Wenn die ARGE meint da ran zu wollen, dann waer das vergleichbar mit das die ARGE bei der Deutschen Rentenversicherung eine Auszahlung des Rentenkontos fordert (da kommt man ja auch nicht mit 38 ran nur weil man arbeitslos ist).


    Mal sehen was die ARGE sagt. Ich habe mir gedacht ich schreib die Versicherungen an und lasse mir schon mal schriftlich geben, dass ich das Geld nicht abziehen oder irgendwie verwerten kann.

  • .... Sorry - aber verstehe ich nicht - und ist irgendwie wichtig fuer mich.


    Was spielt unwirtschaftlich oder Haertefall fuer eine Rolle?


    Wie ich oben geschrieben habe - ein Zugriff auf diese auslaendische Privat-Rente geht nicht - wird es auch nicht geben wenn die ARGE das so will. Naja - in dem Sinne waere es unwirtschaftlich, weil ich um an das Geld zu kommen eine Gesetzesaenderung in England erreichen muesste, was wohl ohne Experten nicht geht und die kosten Geld :rolleyes:


    Vielleicht werd ich meine Rechtschutzversicherung bitten die Klage gegen den englischen Staat um eine Herausgabe des Geldes zu erreichen vorzubereiten.... die Ablehnung die Klage wegen Erfolgslosigkeit, leg ich der ARGE dann gleich mit vor :)

  • Naja...Weiß ja nicht ob hier mit rein gehört...aber ich weiß auch von einer Möglichkeit in Deutschland fürs alter Vorzusorgen, ohne dass der Staat da mit leichtigkeit rankommen würde, oder Vermögens und/oder Einkommenssteuer fällig würden.(gibt glaub ich nur 1 anbieter...wer da ran will kann mich privat fragen... wär sonst am ende noc so was wie schleihwerbung oder so...)


    Riester ist einkommenssteuerpflichtig. Außerdem wird mir Riester zuerst die Differenz zwischen tatsächlichem (mathematischen) und mindestrenteanspruch (701 €) aufgefüllt. Nur was drüber hinaus geht wird zusätzlich gezahlt.
    ACH JA: NOCH EIN HAKEN... :Die Auszahlung der Riesterrente setzt einen Rentenanspruch vorraus.
    Das bedeutet: gibt es keine staatliche Rente mehr (vorraussichtlich ab 2040), gibt es auch keine Riester.


    Riester is also eher das Sparschwein der Regierung.:(

  • Nun, ist doch ganz einfach :confused:, du bist ein "vermögender" Mensch, ob du an das Vermögen ran kommst oder nicht ist für die Arge zunächst zweitrangig. Deshalb gäbe es vermutlich ein Darlehen, eben weil du nicht ran kommst und es nicht verwerten kannst. Diese Logik kann man verstehen, muß man aber nicht, weil sich durch das Darlehen Schulden anhäufen, die du dann bei einer Verwertung abzahlen darfst, unter Umständen bist du dann längst pleite.
    Nun kommt die Unwirtschaftlichkeit und der Härtefall ins Spiel, d.h. für dich ist der springende Punkt zu vermeiden, das dein "Vermögen" verwertbar ist und da kann es sein, daß du dich dusselig redest, weil es Ermessenssache ist.
    Falls du das nicht kapierst, mache dir keine Sorgen, das kapiert kein Mensch.

  • Catweezle


    ok - so langsam versteh ich glaube ich. Man ist "vermoegend" weil man hat ja einen Topf mit Geld - kommt aber fuer 25 Jahre da nicht ran - dann gibt die ARGE kein ALG 2 (was man nicht zurueckzahlen muss) sondern die ARGE gibt eventuell ein Darlehen um heute die Rechnungen zu zahlen und nicht auf der Strasse zu landen.... das muss aber zurueckgezahlt werden - im Zweifel nach 25 Jahren mit der Verwertung des "Vermoegens".


    Naja - komische Logik. In dem Sinne, wenn man Eltern mit "Vermoegen" hat, dann koennte die ARGE ja sagen man wird das mal erben und somit gibt es kein ALG 2 :eek:


    In meinem/ unseren Fall siehts vielleicht nicht so duester aus - ich habe gerade noch die Frage im Forum laufen, ob sich bei Vermoegen der Grundfreibetrag, Altervorsorgefreibetrag addieren... dann kommt man ja auf gute Summen die meine Auslands-Privatrente schuetzen wuerden.


    Man - wenn die ARGE da ran will, dann waere das so als ob die bei "euch" an die gesetzlichen Rentenbeitraege der Vergangenheit ran will - da macht die Deutsche Rentenversicherung ja auch nicht mit.....

  • http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bsg&Art=en


    Da guckst du mal rein, mach das, soll und kann dir nützen, gib verschiedene Stichworte ein, z.B. Ausland oder Rente, um dich nicht dusselig zu lesen, gibst du oben im Explorer unter "Bearbeiten" >unter dieser Seite suchen wiederum ein Stichwort, dann liest du dich ein, wenn du was findest, druck es aus und präsentiere das der Arge, beobachte genau den Gesichtsausdruck des Empfängers und mache ein Foto :p