Guten Morgen Jungs und Mädels
Hab da mal ne Frage Als 1 Vors eines Vereins der H4 Empfänger hilfen anbietet.Wollte ich mit einem
Mitglied des Vereins zum Sachbearbeiterin/stellenvermittlung.als sog Rechtsbeistand.
Ich dort angekommen Lis mich die SB garnicht rein und hat unserem mitglied (was ich vermeiden Wollte)
Ne Maßnahme aufgedrückt wo sie bur die Fahrkosten erstattet bekommt. Ist dies überhaupt rechtens das mich
SB abweisst.Laut SGBII hat jeder ein anrecht auf einen rechtsbeistand egal in welcher Form.Oder stimmt das
nicht mehr
gruss Wenzel