Nebengewerbe und Kinderkrippe

  • Hallo, ich bin eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind, was gerade 2 Jahre alt geworden ist.
    Ich befinde mich bis ende August 2010 im Erziehungsurlaub und hab jetzt zu meinem Nebengewerbe, was ich langsam aufbau Hartz 4 beantragt. Das Gewerbe läuft noch nicht lange und befindet sich wie gesagt im Aufbau, ich hoffe in etwa einem Jahr ganz davon leben zu können, da ich meinen Job wohl nicht mehr weiter ausführen kann und auch kein Hartz 4 mehr möchte. Nun hat mir das Amt pauschal mal 250,- Euro berechnet, was ich mit dem Gewerbe verdien, was aber nicht stimmt, derzeit befinde ich mich im Minus und hab keine 250,- Euro Monatlich aus dem Gewerbe über. Ok, das wär ja jetzt noch nicht ganz so tragisch, mir werden davon ja nur 150,- Euro angerechnet, trotzdem finde ich es etwas seltsam. Was mich jetzt viel mehr interessiert, darf die Arge verlangen, dass ich jeden Monat alle Belege über die Einnahmen und Ausgaben vorlege? Sie bekommen monatlich eine Einnahmenüberschussrechnung von mir, wo auch alles genau aufgelistet ist. Also ich denk da jetzt in erster Linie an Datenschutz, anhand der Belege, sehen sie meine Einkaufsquellen und meinen ganzen Kundenstamm und deren Daten. ich weiß ja nicht was die Arge mit den ganzen Belegen macht, ich glaub kaum, dass der sich den ganzen Ordner in der zeit in der ich da bin anschaut und mir wieder mitgibt, nur um zu sehen, ob alles stimmt, dann bräuchte der gute Herr wohl einen Tag nur für mich allein und da lassen will ich die Sachen nicht, ich bin der Meinung das geht zu weit. Darf er nun meinen Ordner mit allen Belegen da behalten oder sich gar alles kopieren?
    Meine nächste Frage betrifft die Kinderkrippe, ich hab meinen Kleinen dort für 4 Stunden am Tag angmeldet, damit er unter Kinder kommt und ich mal ein bischen mehr Zeit hab, mich um mein Geschäft zu kümmern, als ich auf der Arge gefragt hab, wer die Kosten übernimmt, meinte der Herr, ich solle mit meinem Bescheid zur Kinderkrippe gehen und drum bitten, dass ich den billiger bekomm, mehr könne man nicht machen. Hallo? Ich kann mich auch gleich auf die strasse stellen, mit einem schild um den Hals " Hartz 4 Empfänger bittet um Spende" und einem Hut in der Hand. ist es wirklich so, dass ich die Kinderkrippe selber zahlen muss? Haben Hartz 4 Kinder kein Recht auf Kinderkrippe?
    Wäre schön, wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte, ich bin leider sehr unerfahren was Hartz 4 angeht, da ich 25 Jahre gearbeitet hab und nun das erstemal auf sowas angewiesen bin.


    Liebe Grüße

  • Deine Einkünfte mußt du schon nachweisen.Ich denke aber mal das da wohl Kontoauszüge genügen dürften denn was du wem verkaufst geht den SB ja nichts an sondern entscheidend ist was du an Einnahmen hast.Es kann auch nur das angerechnet werden was tatsächlich vorhanden ist und nicht ein betrag der dem SB in der Mittagspause gerade mal eingefallen ist.Die Kindergartenbeträge beantragst du beim Jugendamt.Wenn du ALG2 bekommst sollte die Übernahme kein Problem sein.

  • Das ich meine Einkünfte nachweisen muss ist auch ok, nur ist das Problem, dass ich alle Belege zusammen mit den Kontoauszügen in einem Ordner hab und das auseinander reißen und später wieder zusammen sortieren, wäre eine sau Arbeit für mich. Zudem sieht er auf den Kontoauszügen auch nur die Eingänge und Ausgänge, weiß aber auch nicht wofür die waren, ohne die Belege. In der Einnahmen Überschussrechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben super aufgelistet, mit den entsprechenden Beschreibungen ( Wareneinkäufe, Porto, Versandkosten usw. ). Für die Monate davor wollte auch keiner die gesamten Belege sehen, da reichte die Einnahmen Überschussrechnung.