Ortsabwesenheit: Sperre droht

  • Hallo!

    Ich hab da mal ene Frage....
    Ich habe bereits versucht es selbst rauszufinden mit lesen hier im Forum, bin aber nicht eindeutig fündig geworden.

    Ich habe auf eigenes Drängen, nachhaken etc) einen Powerpoint-Kurs zugewiesen bekommen. Also eine Maßahme.
    Vielleicht muß ich kurz erwähnen, dass der Beginntermin ein anderer ist als zuvor besprochen und eigentlich hatte ich die mündliche Zusage das ein Bildungsgutschein kein Problem wäre und ich mir auch selbst Bildungsträger suchen könne.
    Habe ich getan....., beim Termin war davon keine rede mehr, der Herr SB steckte mich in einen dieser "schon eingekauften" Kurse.
    (Anm. alle Bildungsträger die ich gefunden habe biten diesen Kurs wöchentlich beginnend mit einer Dauer von 1 Woche, max. 2 Wochen an)

    Er schickte mir die Unterlagen zu und: der Beginn ist eine Woche eher als er mir 3 Tage vorher sagte, er hatte einen gelben Klebi drangemacht mit ´ner Notiz.

    Tja, und nun kommt mein Dilemma. Genau in dieser Woche werde ich eine Woche (genauer: 5 Tage) nicht da sein. Ortsabwesend. Auch nicht in Deutschland.

    Ich habe ihm das schriftlich mitgeteilt und um "Urlaub" gebeten und dsarauf hingewiesen das ich einen anderen Kurs gleich danach anfangen könne usw usw. (schließlich war es ja auch MEIN Wunsch diesen Kurs zu machen, nicht seine Idee)

    Ich bekam postwendend die Ablehnung. (Klar, nach dem was ich hier gelesen habe, ich war wohletwas naiv zu glauben der Herr SB ist eigentlich ganz nett)

    In dem Schreiben steht nun, dass mir im Falle der unerlaubten Ortsabwesenheit"mein Anspruch auf Leistungen nach SGB II für den Zeitraum komplett entfällt".

    Ist mir eigentlich auch klar.

    Allerdings steht in der Zuweisung der Maßnahme in der Rechtsfolgenbelehrung etwas anderes: "SPERRZEIT 3 Wochen ...... erstmalige Ablehnung......bei Maßnahme bis zu sechs Wochen"
    Dies würde nun auf mich zutreffen.

    Aber ich bin verwirrt. Was ist denn nun gültig?
    Fällt mir eine Woche alles weg?
    Oder 3 Wochen Sperre.
    Was heißt eigentlich Sperzeit genau in diesem Zusammenang?
    Kriege ich gar kein Geld?

    Ich habe hier gelesen, dass es eigentlich bei so etwas (beim ersten Mal) 30% Absenkung des Regelsatzes gibt.

    Ich habe auch überlegt mich dann eben wenn es gar nicht anders geht für die 5 Tage abzumelden vom Leistungsbezug und mich mit Datum5 Tage später gleichzeitig wieder anzumelden.
    Rein rechnerisch wäre es ungefähr das gleiche Geld, glaube ich jedenfalls.
    Kann ich sowas ohne größere Probleme einfach tun, mich ´ne Woche "ausklinken". Ich hab keine Ahnung.

    Eigentlich wollte ich einen Widerspruch gegen diesen Entscheid verfassen, allerdings steht hier irgendwo das sie bis zu 3 Monate Zeit haben um u reagieren.
    Das wäre in meinem Fall zu lange, denn es handelt sich um Ortsabwesenheit im Oktober.

    Zwei weitere Fragen habe ich auch noch: ich möchte mit diesem Fallmanager nicht mehr zusammenarbeiten (dafür gibt es noch weitere Gründe, nicht nur diese eine Sache jetzt!), ist das möglich?
    Er sagte mir, BEVOR ich diese EGV unterschrieben hatte (was das angeht war ich wohl auch echt naiv, hab das gnz locker unterschrieben), dass wir unseren Vertrag auch auflösen können, wenn er oder ich der meinung sind, dass diese Zusammenarbeit nichts bringt bzw. mich nicht weiterbringt.
    Allerdings befürchte ich mittlerweile das sowas bestimmt mit nem Hasken verbunden ist, oder?

    Meine zweite Frage: wnn ich nun, und das ist sehr wahrscheinlich, diesen Kurs nicht antrete, hab ich dann überhaupt noch mal eine Chance so einen Kurs zeitnah zu bekommen???
    Ich könnte mir vorstellen das sie sch dann querstellen, mit der Begründung, ich hätte ja so etwas schon angeboten bekommen.
    (Deshalb dnke ich auch das es evtl. sinnvoller wäre mich komplett 5 age abzumelden, sodaß es ja dann keine Ablehnung einer Maßnahme vn meiner Seite gegeben hätte.)

    Sorry, das ist nun sehr viel Text geworden ;-)

    Ich hoffe Jemand kann mir kompetente Ratschläge geben!

    Vielen Dank schon mal!

  • Also ganz ehrlich: Mein "kompetenter" Ratschlag, wie du das nennst wäre, dass du dir mehr Gedanken darüber machst, wie du es schaffst, diesen Kurs, den du dir selbst ausgesucht hast, anzutreten und nicht herauszufinden, wie du das Ganze möglichst wenig sanktioniert umgehen oder ändern kannst.

  • Hallo Lirafe,


    mit kompetent meinte ich lediglich "sicher was Gesetzestexte usw angeht". ;-)


    By the way: sehr hilfreich ist dein Kommentar nicht! Wenn Du den Text genauer gelesen hättest, wäre Dir evtl. aufgefallen das ich mir eben DIESEN Kurs nicht "so" ausgesucht habe, sondern effektiver!!


    Es ergibt nämlich in meinen Augen keinen Sinn Leute in irgendwelche schon eingekauften Kurse zu stecken nur das eben diese auf jeden Fall voll sind. Da wirst Du mir mit Sicherheit zustimmen, oder nicht?


    Abgesehen davon finanziere ich von meinem eigenen Geld (!) genügend Weiterbildungskurse da das Amt sich grundsätzlich erst mal "querstellt" um möglichst nix ausgeben zu müssen.


    Also bitte, keine weiteren derartigen belehrenden Kommentare.

  • Kitty: wer nicht lesen kann, sollte auch nicht antworten auf meinen Beitrag.
    Wenn Du einfach nur bla bla machen willst dann empfehle ich dir ICQ, für mehr reicht´s nicht.


    Falls es hier qualifizierte Moderatoren gibt: löscht meinen Beitrag. So viel Stumpfsinn kann ich nicht ertragen.

  • hallöchen,


    ich finde auch, du solltest den kurs antreten..es läuft nun mal nicht so, wie man immer möchte, bei der arge..


    was die egv angeht, dann lies nochmal genau durch, was da steht, wegen auflösen dieser usw. ..


    ein abbruch deinerseits, ohne *trifftigen* grund würde ich mir nochmals überlegen, welche folgen es für dich hat; auch hier gilt, die bedingungen zum kurs nochmals genau lesen..


    eine abmeldung von der arge, davon rate ich dir ab, denn ich glaube nicht, das du eine gute begründung hierfür hast *außer urlaub* um aus dem bezug rauszukommen, meist wird für eine abmeldung arbeitsaufnahme genommen..dies liegt aber bei dir nicht vor..


    TIP: wen ein sb etwas zusichert, dann sollte man sich dieses schriftlich bestätigen lassen..


    zum abschluß: solltest du der meinung sein, hier jeden kommentar mit nicht kompetent genug zu beantworten, dann rate ich dir doch lieber ein gespräch mit deinem sb zu suchen, denn hier im forum sind betroffene und welche, die einfach nur mit ihren erfahrungen helfen möchten..


    ich wünsche dir trotzallem viel erfolg auf deinem weg..


    BineNRW

  • Ich habe deinen Roman sehr wohl gelesen kann aber nichts dafür wenn dir die Antworten die du bekommst nicht passen.Du beziehst Sozialleistungen und hast alles zu unternehmen um aus diesem Bezug wieder rauszukommen.Da gibt es kein Wunschkonzert wie du es gerne hättest.Du kannst dich auch nicht einfach an und abmelden wie es dir gerade passt.Die Ortsabwesenheit kann dir dein SB genehmigen muß er aber nicht.Selbstverständlich steht dir auch ein Urlaub zu aber wenn du dich schon selbst um einen Kurs bemühst und dir die ARGE auch einen solchen vermittelt da geht es nicht darum wann es dir denn genehm wäre diesen zu besuchen.Was hättest du denn gemacht wenn es ein Arbeitsangebot gewesen wäre?Sagst du dann auch ja eigentlich will ich schon aber jetzt mach ich erstmal Urlaub?Deshalb mein Ratschlag du mußt wissen was dir wichtiger ist.Wenn du dich für deinen Urlaub entscheidest dann mußt du eben auch mit den Konsequenzen leben und nicht versuchen es so zu drehen wie es für dich am günstigsten ist.