Hilfe bitte :(

  • Hallo leute,


    ich bin neu hier und weiß auch nicht so recht ob ds der richtige bereich ist.
    Aber ich versuchs einfach mal...


    Ich habe das Problem das ich ALG 2 beziehe und bezogen habe.
    Seit 15.7 habe ich nun eine Entgeldvarriante vom Jobcenter beikommen.


    Die einladung zu dem Job habe ich schriftlich am 30.Juni bekommen
    Am 8.7. war dann der Termin auf der Arbeit , dort haben wir alle Papiere gleich fertig gemacht und zum Amt zurück geschickt.
    Sprich ich denke mal die waren dann so am 10.07. beim Amt wieder mit der meldung das ich da nun dann ab 15.7. Arbeite und so.



    Nun das eigentliche Problem.


    Abgesehen davon das ich jede Woche einen neuen Berechnungsbogen bekommen wo ich weniger und weniger geld bekomme habe ich ein schreiben bekommen das ich dem Amt 204 Euro zurück Zahlen soll für die zeit vom 15.7. bis 31.7.
    So das versteh ich ja noch weil das geld wurde ja gezahlt und da hatten se au keine zeit das irgendwie anders zu machen oder so.


    Nun aber der schock...
    Nun habe ich noch ein schreiben bekommen.
    In dem soll ich noch mehr geld zurück zahlen .
    von der zeit vom 1.08. - 30.08.
    Muss ich das wirklich zurück zahlen ?
    Abgesehen das ich die menge an geld was sie mir schreiben nicht bekommen habe sondern weniger hatte das amt doch mehr als genug zeit das zu ändern oder ?
    Ich habe gehört das es ab 1.1.09 da eine änderung geben soll das man bei eigenverschuldung des amtes nicht zahlen muss , hab aber leider nichts gefunden im netz könnt ihr mir da helfen ?
    Lohnt ein wiederspruch oder nicht ?


    Es sei dazu gesagt das ich noch vorm August ein schreiben mit der Änderung bekommen hatte .
    Sprich das sie wussten das ich die Arbeit habe und es neu berechnet hatten und alles.


    danke schonmal für eure hilfe.

  • Hallo !


    In diesem Fall ist das Datum besonders wichtig ! Ich verstehe nicht ganz worauf du aus bist.


    Das Amt kann nur etwas zurück fordern, was dir nicht zusteht. Wenn du einen Anspruch hattest, dann musst du diesen nachweisen. Hattest du keinen Anspruch, dann musst du den Anspruchsüberschuß zurückzahlen.


    Wenn du einen Bescheid hast, dann lies ihn dir nochmal vor. (Ich habe noch nie einen gesehen gehe aber juristisch davon aus) Dort müsste stehen, das du verpflichtet bist mit dem Amt zu kooperieren und eventuelle Fehlleistungen zurück zu erstatten. Das Gesetz das du ansprichst kenne ich nur aus dem Arbeitsrecht.
    Trotzdem würde es nicht zutreffen, da das Amt keinen Fehler gemacht hat.


    Wenn ich alle Daten richtig verstanden habe dann trifft folgendes ZU :


    Ab dem 15.07. warst du nicht mehr Arbeitslos und nicht mehr auf HARTZ IV angewiesen. Alle seit dem vom Amt geleisteten Zahlungen sind zurückzuführen. Bekommst du nicht genug Lohn um deinen Lebensunterhalt zu gewährleisten, dann hast du Recht auf weitere Leistungen vom Amt.


    Wenn das Amt mehr fordert als überwiesen, dann musst du dir eine Begründung holen und selber nachweisen das du weniger bekommen hast.


    Du hast doch nicht wirklich geglaubt das du den ganzen August doppelt kassierst oder ???


    Zurückzahlen musst du so oder so, da das Amt keinen FEHLER gemacht hat. Die Bearbeitungszeit ist kein GRUND für einen solchen Vorwurf.

  • also ,


    Die entgeldvarriante ist vom Amt somit wussten sie es ja schon vor mir ..davon mal abgesehen..


    Das ich irgendwo doppelt kassieren kann oder so davon bin ich nicht ausgegangen.


    Ab 15.7. war ich in dieser Varriante vom Jobcentr drin habe jedoch immernoch bedarf .
    Dieser wird irgendwie wöchentlich von dennen neu berechnet ka wie und warum .
    Zumindest bekomm ich nun fast jede woche einen neuen bescheid.


    Das problem was ich meine ist und worrauf ich aus bin ist .
    Da ich mit sicherheit keine fehler gemacht habe.
    bei einer bearbeitungszeit von 2 Wochen pro fall hatte das Jobcenter mehr als genug zeit und den Bescheid das meine zahlungen geändert werden hatte ich ja auch schon vor dem August bekommen gehabt.
    Die aufgeführte Menge an Geld die mir das Amt angeblich gezahlt hat trifft auch nicht zu was ich ja anhand der Kontoauszüge beweisen kann.
    Die Frage ist nun was soll ich da machen ?
    Wiederspruch ? kein wiederspruch ?


    Ich verstehe das ganze latein nicht wirklich und bin damit auch mehr als überfordert muss ich zugeben.


    Tatsache ist ja nun aber das das jobcenter rechtzeitig genug bescheid wusste ich also meiner pflicht änderungen anzugeben nachgekommen bin , ich den bescheid mit der änderung vorm august hier hatte sprich sie es auch bearbeitet hatten. und nun eine forderungung vom amt habe wo mehr gefordert wird als gezahlt wurde .

  • Ok hab jetzt verstanden !


    Du hast eine Widerspruchsfrist mit dem Schreiben bekommen. Diese musst du unbedingt einhalten (Tipp:Einschreiben).


    Schreibe einen Widerspruch an das Amt ohne Details zu nennen. Gebe an warum du eine erneute Prüfung des Falls wünschst und welchen eventuellen Ausgang du dir vorstellst. Begründe vorerst nichts. Auch bittest du um ein Aufklärungsgespräch.


    Mein Tipp: versuche so viel Zeit rauszuschlagen wie nur möglich. Je mehr Zeit du hast, desto mehr Hintergrundwissen kannst du sammeln.


    Ich bin kein Experte des SGB, daher schlage ich dir vor dich selber darum zu kümmern:
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/


    Wenn du mir sagen kannst welches Gesetz am 01.01.2009 geändert wurde, dann währen wir ein Stück weiter. Denn am 01.01.2009 wurde einiges geändert.

  • leider weiß ich nicht wie das gesetzt geißt was da geändert wurden sein soll.
    Kenne mic hdamit leider garnicht aus und nun merkt man eigentlich erst wie dumm man eigentlich ist.
    Ichwerde ma sehen wie ich mic hda am besten drauf vorbereite nun und was ich da machen kann .
    Ich habe nun erstmal wie du gesagt hast einen Widerspruch eingelegt ohne details.
    Hofe ich komme damit schonmal weiter.


    Danke für den Link und für deine Hilfe soweit schonmal