2.ausbildung,alleinerziehend 2 kinder

  • Hallo..
    ich bin 28 Jahre alt und habe im august eine betriebliche ausbildung angefangen und lebte mit meinem partner zusammen. nun haben wir uns getrennt und ich würde gern wissen was mir zusätzlich zusteht.
    es ist meine zweite ausbildung da fällt BAB schonmal weg. Bekomme circa 550 Euro netto lehrlingsgehalt und für ein kind UVG leistung für den anderen normalen Unterhalt. Was hat denn nun vorrang? ALG 2 bekommt man da den alleinerziehungszuschlag und ergänzend sozialgeld für die kinder oder gleich wohngeld beantragen?

  • Hallo !


    Wohngeld setzt voraus, das keine weiteren Ansprüche an staatlicher Hilfe vorliegen, als die die du bescheinigst. Du musst alle deine Einkünfte vorlegen, damit das Amt für Wohnungswesen deinen Bedarf ermitteln kann. Verzichtest du auf den Zuschlag für Alleinerziehende so wird es dem Amt für Wohnungswesen bei der Prüfung auffallen und der Antrag wird abgelehnt.


    Das bedeutet für dich: Erst Zuschlag beantragen, dann Wohngeldantrag stellen.


    (Der Grund ist: Das Amt für Wohnungswesen hat ein Budget, das möglichst niedrig gehalten werden muss. Ansprüche gegen andere Ämter werden daher geprüft und als Ablehnungsgründe gewertet)


    Viele Grüße