Hallo,
ich bin 22 Jahre alt, schwanger in der 33.Woche, wohne zur Zeit bei meinen Eltern und möchte in eigene Wohnung ziehen. Ich habe eine Ausbildung als zahnmedizinische Fachangestellte begonnen und bin im 1.Ausbildungjahr. Aufgrund der Schwangerschaft wurde mir ein Arbeitsverbot ausgesprochen. Jedoch beziehe zur Zeit noch Ausbildungsvergütung in Höhe von 325€, weswegen ich keine Zustimmung auf meinen Antrag für Hartz IV bekommen habe.
Danach habe ich Antrag auf eine eigene Wohnung beantragt, da ich ein sehr schlechtes Verhältnis zu meinen Eltern habe und dort nicht weiter bleiben kann. Mir wurde darauf ein Antrag für eine Wohnung ausgehändigt, die für mich zum jetzigen Zeitpunkt unangemessen wäre, sprich eine 3 Raumwohnung mit 59 m² für 400€ Warmmiete. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, dass kein schwerwiegender sozialer Grund vorliegt und dass die Wohnung mein Maß an Bedürfnissen übersteigt.
Als Reaktion darauf habe ich mir einen Anwalt gesucht, der Widerspruch für diesen Endscheid eingelegt hat.
Gründe dafür sind, dass meine Eltern mich aufgefordert haben auszuziehen, dass ich als sozialer Härtefall einzustufen bin (ärztlicher Attest, Stress mit Eltern kann Auswirkungen auf das ungeborene Kind haben) und dass es Blödsinn wäre erst in eine "angemessene" Wohnung zu ziehen um kurz darauf wieder umzuziehen wenn das Kind da ist.
Der Widerspruch wurde abgelehnt. Die Gründe dafür, der Widerspruch sei zulässig aber unbegründet.
1. Der Umzug sei nicht erforderlich, da ich in der elterlichen Wohnung ein Zimmer habe und somit kein Anspruch besteht.
2. Es liegen keine schwerwiegenden sozialen Gründe vor.
Jetzt weiß ich nicht mehr was ich tun soll. Vielleicht weiß jemand hier Rat und kann mir helfen.
Mit freudlichen Grüßen