Krankengeld nach Unfall / Hartz IV

  • Hallo an alle,


    bin neu im Forum und in folgender Situation:


    Ich bin seit dem 01.10.2008 arbeitslos und habe seit April 2009 einen 400€-Nebenjob (ordnungsgemäß gemeldet). Hatte am 15.08.2009 einen schwere Verkehrsunfall. Da dies ein Arbeitsunfall war, übernimmt die Genossenschaft die Kosten für Krankenhaus, Medikamente und Krankengymnastik. Da mir die linke Hand noch enorme Schwierigkeiten macht, bin ich bis 27.09.2009 krankgeschrieben, vermutlich aber darüber hinaus. Ab dem 01.10.2009 rutsche ich in Hartz IV ab.


    Nun meine Fragen:
    Wenn ich über den 27.09.2009 hinaus krankgeschrieben werde, sind die berühmten 6 Wochen vorbei und ich erhalte Krankengeld. Von wem ? Von meiner gesetzlichen Krankenversicherung oder von der Genossenschaft ? Wieviel erhalte ich ? Ab dem 01.10.2009 beginnt für mich die Ära Hartz IV. Wenn das Krankengeld nicht reicht, springt dann Hartz IV ein ?
    (Ich war übrigens schon beim Jobcenter und habe alle meine Unterlagen abgegeben).


    Wäre schön, wenn ich von Euch Antwort auf meine Fragen bekomme !


    LG
    Beate Margarete

  • Die Berufsgenossenschaft tritt dann ein, wenn alle "Diagnosen" also Unfallfolgeschäden definitiv auf den Unfall zurückzuführen sind. Darum aber brauchst du dich nicht zu kümmern. Du erhälst das "normale" Krankengeld und die Versicherungen / Genossenschaften regeln den Rest im Normalfall unter sich. Wenn du weniger Krankengeld hast, als du zum Leben benötigst bzw. als die H IV-Regelsätze zzgl. der Kosten der Unterkunft betragen, kannst du "aufstockendes" H IV beantragen. Du kannst aber neben deinem Krankengeld auch erst einmal Wohngeld beantragen. Welche der beiden Leistungen, also ob H IV (Aufstockung) oder Wohngeld für dich in Betracht kommen, erfährst du beispielsweise durch Telefonate (hängt ja alles von deinem Krankengeldanspruch, Miete etc. ab) oder errechnest es dir selber via Internet (Wohngeldrechner etc.). Auf alle Fälle solltest du alsbald, also umgehend die Anträge stellen; bei beiden möglichen Varianten zählt für die Bewilligung, Berechnung und spätere Auszahlung das Antragsdatum. Solltest du dir unsicher sein, stelle beide Anträge und weise im jeweils anderen Antrag darauf hin, dass du dies so gehandhabt hast.


    Gruß. Lirafe