Hallo,
ich habe mich im Juli diesen Jahres selbstständig gemacht bzw Gewerbe wurde schon im April angemeldet.
Bis dahin hatte ich schon Gründungsvorkosten in Höhe von knapp 3000,- für Schuklung..Wareneinkauf ect...
Im April wurde mir ein Privtadarlehen zur Existenzgründung ausgezahlt von dem die ARGE auch wusste und den Darlehensvertrag schon vorliegen hatte.
Nun hat die ARGE bemerkt das ich ja schon im April das Gewerbe angemeldet hatte... hab aber wohlgemerkt erst im Juli ERöffnung gehabt und bis dahin auch keinerlei Betriebseinnahmen gehabt... und wollte nun für den Berechnungszeitraum April/Mai eine EKS welche sie auch bekamen.
Da das Privatdarlehen im April ausgezahlt wurde ( 10.000 ) Euro, ich aber im April und Mai nur Betriebsausgaben hatte von 4.000 € wird mir nun die verlbeibenden 6.000 € komplett als Betriebseinnahme angerechnet obwohl diese ja gar nicht mehr vorhanden waren denn von den 10.000 Euro hat alleine mein Konto über 3.000 geschluckt da ich den Dispo den ich bezüglich der Gründungsvorkosten schon aufnahm wieder abgedeckt werden musste.. sprich von den 10.000 blieben dann ca. 6.000 € übrig die ich dann auf mein Geschäftskonto transferiert hatte und dann im April und mai auch nochmals Betriebsausgaben hatte.
Die ARGE rechnet aber nun die vollen 10.000 Euro an da sie im Berechnungszeitraum April eingegangen sind aufs Konto..abzüglich der Betriebsausgaben von 4.000 €, sprich sie wollen nun für April und Mai die volel Leistung von von mir zurück plus Krankenkassenbeiträge.. insgesamt ca. 3000 € !
Dabei hab ich das Geld doch nicht privat verwendet zum Leben sondern mir meien Existenz aufgebaut.
Ich habe nun vor erst mal Widerspruch einzulegen, macht dies Sinn? Und wenn ja auf welche Paragrapen des SGB II kann ich mich da gegebenen falles berufen. Gibt irgendeine Möglichkeit sich da rauszuwinden, denn ich finde das schon ganz schön unfair und muss ehrlich sagen das meine neu aufgebaute Existenz so schon auf dem Spiel steht...denn woher soll ich nun die 3000 € nehmen die die ARGE nun zurück möchte? Meine Steuerberaterin riet auch zum Widerspruch, kennt sich aber leider mit den Sozialhilfe Gesetzen gar nicht aus.
Aber wie ich das sehe hätte ich das Gewerbe einfach erst im Juli anmelden sollen dann wäre nichts passiert?.. das ergibt doch keinen Sinn!
Hat hier jemand einen Rat oder Tip für mich zum Schreiben eines Widerspruchs?
Vielen Dank!
liebe Grüße
M.H ( weiblich, alleinerziehend, 4 Kinder und selbstständig)