Ich hätte mal eine Frage und zwar meine Mutter, mein kleiner Bruder und ich leben zusammen und bekommen Harzt 4. Nun werde ich aber ab WS 09/10 mit meinem Studium anfangen und habe bereits einen Bafög Antrag gestellt. Ich werde während des Studiums weiterhin bei meiner Mutter leben. Meine Frage ist, ob ich dann komplett aus der Bedarfsgemeinschaft aussteige? Wenn ja wird dann mein Bafög Einkommen mit berücksichtig für die Leistungsberechnung für meiner Mutter und meinem Bruder.
Ich bedanke mich schon in Voraus für die Antworten.
LG Berke09