Hallo,
ich bin mit meinem Studium fertig, finde momentan keinen Job und werde demnächst ALG II beantragen müssen (Ersparnisse aufgebraucht). Mit meinem Vermieter hab ich schon seit Jahren einen mündlichen Mietvertrag. Die Mietzahlungen sind auch aus den Kontoauszügen ersichtlich. Hier nun meine Frage: Ein Mietvertrag ist ja grds. formfrei, gilt das auch, wenn man ALG II beantragen muss. Kann die Mietzahlungen ja auf den Kontoauszügen nachweisen, oder verlangen die einen schriftlichen Mietvertrag? Dies wäre ja gegen das Gesetz (Formfreiheit). Vielleicht hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit dieser Thematik gesammt. Danke für Eure Hilfe und Antworten.
Gruß Carpe