Wer weis was wenn meine verlobte harz 4 bekommt und ein kind von mir erwartet was der betrag is wo ich selber aufkommen müsste für beide!!!
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Wenn ihr verlobt seid und ein gemeinsames Kind erwartet, müsstet ihr spätestens ab Geburt des Kindes als BG gewertet werden (bei Verlobung eigentlich aber auch vorher schon, oder?), WENN IHR ZUSAMMEN WOHNT!
Dann wird dein NEttogehalt abzüglich der Freibeträge auf euern GEsamtbedarf angerechnet und ihr erhaltet den restlichen Bedarf von der ARGE.
Solltet ihr noch nicht zusammen wohnen, wirst du trotzdem Unterhlat für das Kind zahlen müssen, wenn es auf der Welt ist. Mi dem Thema kenne ich mich aber nicht aus.
LG, Jana
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Wenn ihr verlobt seid und ein gemeinsames Kind erwartet, müsstet ihr spätestens ab Geburt des Kindes als BG gewertet werden (bei Verlobung eigentlich aber auch vorher schon, oder?), WENN IHR ZUSAMMEN WOHNT!
Dann wird dein NEttogehalt abzüglich der Freibeträge auf euern GEsamtbedarf angerechnet und ihr erhaltet den restlichen Bedarf von der ARGE.
Solltet ihr noch nicht zusammen wohnen, wirst du trotzdem Unterhlat für das Kind zahlen müssen, wenn es auf der Welt ist. Mi dem Thema kenne ich mich aber nicht aus.
LG, Jana
mh und was wäre die grenze wo die arge sagt ich muss für die aufkommen wenn wir zusammen wohnen??
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Welche Grenze? Wenn ihr zusammen wohnt, wird dein Nettogehalt abzgl der FReibeträge angerechnet (Freibeträge: 100 Euro pauschal, zwischen 100 und 800 Euro 20 %, dann bis 1500 10 %). Euer Bedarf wäre: 2 x 323 Euro REgelleistung für deine Verlobte und dich, dazu (glaube ich) 217 Euro für euer Kind, zusätzlich die angemessene Miete und NK inkl. HEizkosten. Wenn du so viel verdienen solltest, dass du euern Bedarf komplett decken kannst, fallt ihr raus und könnt eventuell noch Wohngeld beantragen. Ansonsten bekommt ihr den Restbedarf nach Abzug deines anrechenbaren Einkommens von der ARGE.
Das heißt, du kommst von Anfang an (mit) für deine Familie auf, eben so, wie du kannst.
LG, Jana
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Welche Grenze? Wenn ihr zusammen wohnt, wird dein Nettogehalt abzgl der FReibeträge angerechnet (Freibeträge: 100 Euro pauschal, zwischen 100 und 800 Euro 20 %, dann bis 1500 10 %). Euer Bedarf wäre: 2 x 323 Euro REgelleistung für deine Verlobte und dich, dazu (glaube ich) 217 Euro für euer Kind, zusätzlich die angemessene Miete und NK inkl. HEizkosten. Wenn du so viel verdienen solltest, dass du euern Bedarf komplett decken kannst, fallt ihr raus und könnt eventuell noch Wohngeld beantragen. Ansonsten bekommt ihr den Restbedarf nach Abzug deines anrechenbaren Einkommens von der ARGE.
Das heißt, du kommst von Anfang an (mit) für deine Familie auf, eben so, wie du kannst.
LG, Jana
aso ich verdien mom noch 1520 euro brutto! netto weis ich noch net weil des mei 1 monat. als geselle bin! fall ich tz drunter?
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Ich hab dir jetzt alles haarklein erklärt, lesen musst du schon selber. Sorry, aber ich habe keine Lust, dir das Gleiche jetzt nochmal zu schreiben ...
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Ich hab dir jetzt alles haarklein erklärt, lesen musst du schon selber. Sorry, aber ich habe keine Lust, dir das Gleiche jetzt nochmal zu schreiben ...
ja entschuldigung aber ich versteh des net wirklich!
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Hallo,
es gibt im Netz ALG II- Rechner, da gibst du alle eure Daten ein und du weißt, was ihr etwa vom Jobcenter bekommt.
Bei 1500 brutto bekommt ihr auf jeden Fall aufstockende Leistung.LG, Jalale.
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Hallo,
es gibt im Netz ALG II- Rechner, da gibst du alle eure Daten ein und du weißt, was ihr etwa vom Jobcenter bekommt.
Bei 1500 brutto bekommt ihr auf jeden Fall aufstockende Leistung.LG, Jalale.
danke für deine hilfe!!!
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Ich glaube nicht das ihr noch viel von der ARGE bekommt bei deinem Einkommen.Es kommt ja auch noch das Kindergeld dazu welches als Einkommen angerechnet wird und dann müßtet ihr erstmal Wohngeld beantragen und eventuell den Kindergeldzuschlag.
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1500 brutto, Kitty! Lass ihn da mal 1000 netto haben, wenn überhaupt. Und dann gelten ja noch die Freibeträge. Sie liegen zu dritt auf jeden Fall unter dem Bedarf.
Mit Kinderfreibetrag und Wohngeld mag gut sein, aber häufig ist es so, dass das Einkommen für Wohngeld zu hoch ist und für KFB zu gering. Wie das sein kann, weiß ich auch nicht.Auf jeden Fall sollte Marauder einen ALG II- Antrag stellen. Die weisen ihn im Fall der Fälle dann auf Wohngeld und KFB hin.
LG, Jalale.
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