Ich habe da eine Frage. Wir beziehen seit Dezember 2008 einen Zuschuss zur Rente von der ARGE. Nun bekamen wir ein Guthaben für das Jahr 2008 in Höhe von 150€ zurückerstattet, was ich der ARGE auch mitteilte. Diese zog das Guthaben von der anstehen ALG Zahlung für Oktober zu 100% ab. Mir wurde allerdings von jemandem, der selbst beim Sozialamt arbeitet, gesagt, dass das Guthaben aus der Zeit vor ALG II Bezug nicht von der ARGE angerechnet werden darf. Lediglich der Anteil für den Dezember, in dem wir ALG II bezogen haben. Wer kann mir da einen Rat oder aber den § für einen eventuellen Widerspruch mitteilen?
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das zuflussprinzip ist entscheidend. wenn ihr eine nachzahlung bekommen hättet, müßte die arge die kosten dafür auch tragen. widerspruch ist zwecklos und derjenige aus deinem bekanntenkreis, der im sozialamt arbeitet, hat keine ahnung.
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