Zusammen Ziehen mit meinen Freund für das Jahr auf Probe

  • Hallo zusammen...


    Ich bin neu hier und habe ein dringende Frage zum Thema zusammen ziehen mit meinen freund auf Probe.


    Ich bin zur Zeit noch im Erziehungsurlaub (meine Tochter ist aber nicht das leibliche Kind von ihm) und beziehe alg2; UV, WG, KG und Elterngeld mein Freund hat eine vollzeit arbeitsstelle und verdient nicht schlecht.


    Wir möchten im november in eine gemeinsame wohnung ziehen (da wir ca. 150 km von einen ander getrennt leben) und möchten das erst mal auf probe für das eine Jahr.


    Ich habe schon mit der Arge in meinen Wohnort gesprochen von dennen geht kein problem aus das wir das Jahr probe zusammen ziehen können aber die Arge in meinem neuen Wohnort dann stellt sich ganz schön affig an und will uns da einen strich durch die rechnung machen. Die meinen das es jede Arge unterschiedlich entscheiden kann.


    Könnt ihr mir helfen bei meinen problem und mir tips geben wie ich mich gegen über der Arge verhalten soll?


    Danke schon mal Anna26 :)

  • Wenn Du von Anfang an mit offenen Karten gespielt hast und die SB der neuen ARGE von Dir weis, dass ihr erst einmal auf Probe zusammenziehen wollt, dann verweise diese einmal auf § 7 Abs. 3(a). Denn erst nach einem Jahr des Zusammenlebens darf die ARGE vermuten, dass ihr gewillt seid füreinander einzustehen und zu wirtschaften.
    Auszug:
    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner


    1.
    länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.
    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.
    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.
    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.