2 Personen mit 82 qm?

  • hallo zusammen,
    ich möchte mit meinem freund in eine andere wohnung umziehen. wir sind eine bedarfsgemeinschaft. die wohnung ist in niedersachen, region hannover, 82 qm groß und die kaltmiete beträgt 380 €. nun wurde uns vorher vom jobcenter gesagt, dass die miete höchstens 381 € betragen darf und die wohnung 60 qm haben sollte, es können auch etwas mehr qm sein. "es kommt halt drauf an“.


    nun würde ich gerne wissen, ob die wohnung mit 82 qm wirklich zu groß ist? oder ist es ok, weil wir die miete nicht übersteigen. theoretisch geht’s dem jobcenter doch nur ums geld...


    was wäre schlauer? erst beim jobcenter fragen, ob 82 qm noch ok sind. dann würden sie bestimmt eher nein sagen.
    oder direkt beim jobcenter sage, dass wir den mietvertrag schon unterschrieben haben bzw. schon dem vermieter eine zusage gemacht zu haben? dann würden sie vielleicht eher zustimmen.


    ich bitte um schnelle antworten, da der besichtigungstermin noch heute ist. danke

  • Ihr müßtet schon mit dem Wohnungsvorschlag bezüglich qm und Kosten im JC eine Genehmigung einholen.Die Wohnung ist für zwei Personen zu groß.Es kommt aber auch immer darauf an ob in eurer Gegend eine kleinere und damit günstigere Wohnung zu finden wäre.In Ausnahmefällen stimmt das JC auch einer größeren Wohnung zu wenn sie Kostenmäßig im Rahmen liegt.Solltet ihr den Mietvertrag unterschreiben und das JC euch das ganze ablehnen oder nur einen Teilbetrag bezahlen müßtet ihr den Rest aus dem Regelsatz bestreiten.Besser ist es dann doch erstmal mit dem SB zu sprechen.

  • "es kommt halt drauf an"
    Mir fallen da spontan 2 Möglichkeiten dazu ein:
    1.) Ihr habt einen Wohnberechtigungsschein für 2 Personen ---bis 60 m²--- für eine Sozialwohnung, und die Wunschwohnung ist so eine.
    2.) Einige Posten bei den Nebenkosten sind ja nicht Personenabhängig, sondern m²-abhängig und sprengen den Rahmen. Hier in Leverkusen gibt es theoretsch auch keine m²-Begrenzung mehr, aber in der Praxis komme ich z.B. bei erheblich zu großer Wohnung nicht mit den max. möglichen übernahmefähigen Heizkosten aus.

  • hallo, danke für eure antworten.


    ich habe jetzt mal bei hotline vom jobcenter angerufen.
    mir wurde gesagt, dass die 60 qm nicht überschritten werden dürfen. noch nicht einmal 61 qm wären möglich. aber wenn die miete doch im rahmen ist kann denen doch egal sein, wenn die wohnung etwas größer ist. denen geht’s doch eig. nur darum nicht mehr geld als nötig zu zahlen. ich würde ja die mehrkosten zahlen, aber das ist wohl egal.
    Die miete könnte auch etwas über den 381 € liegen. Dazu müsste man dann das mietangebot beim jobcenter vorlegen. Was ist eigentlich ein mietangebot?

  • Ein Mietangebot ist ein vom Vermieter ausgefüllter Bogen, wo drauf steht, was die Wohnung kostet: Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten. Wenn die Wohnung zu groß ist, sind die Heizkosten auch höher. Ist ja klar 82 qm brauchen mehr Heizung als 60 qm. Daher wird die Wohnung wahrscheinlich abgelehnt.