Hartz IV und Erbschaft

  • Guten Tag,
    ich bin 57 Jahre alt, seit 2 Jahren Hartz IV-Empfängerin. Ich habe im kommenden Jahr eine Erbschaft in Aussicht von ca. 40.000 EUR. Mir ist klar, dass ich dann keinen Anspruch mehr auf Hartz IV habe.


    Hier nun meine Frage: Muß ich ggfs. dann auch die bereits erhaltenen Bezüge zurückzahlen?


    Wäre toll, wenn ich hier eine Auskunft erhalten würde.


    Vielen Dank im voraus.

  • Hallo Martina !


    Ich denke nicht, denn ALG II ist keine Sozialhilfe ! Soviel mir bekannt ist gibt es die ominöse 6 Jahresregel bei ALG II Bezug nicht.


    Du musst Dich aber schon bei der ARGE abmelden!


    Wann Du das Geld erhälst wird Dir ja bekannt sein, melde Dich einfach mit einem 400 € Job ab, den kann man nach einem Monat ja aufgeben und erzähl erst gar nichts von der Erbschaft.



    Aber denk dran 40.000€ sind schnell weg! Pack was in die Altersvorsorge - Zusatzrente, damit Du in 3- X Jahren nicht total beschissen da stehst.


    Gruß

  • Vielen Dank für die prompte Antwort, Horst.


    Was hat es mit dieser "6-Jahres-Regelung" auf sich? Habe ich noch nichts von gehört.


    Was den 400 Eur-Job angeht, so wird dies wohl kaum möglich sein, denn ich glaube nicht, dass man sich hiermit lapidar abmelden kann. Letztendlich kann man kaum davon leben!


    Wie dem auch sei, ich hoffe, dass zumindest nichts zurückgezahlt werden muß. Leider ist es äußerst schwierig, direkt über die Arge vernünftige Aussagen zu erhalten (Erreichbarkeit etc.). Umso besser, wenn es diese Art Foren gibt.


    Nochmals Dank.
    Gruss M.

  • Hallo Martina1,
    eine Rückzahlung der ALG-Bezüge ist nicht zu befürchten.
    Die Erbschaft steht dir derzeit ja nicht effektiv zur Verfügung. Erst wenn sie auch tatsächlich
    verbraucht werden kann (sog. Zuflussprinzip), wird die Erbschaft ab dem Monat des Zuflusses
    dir angerechnet.
    Von den 40.000-- € sind Freibeträge abzuziehen:
    1) Grundfreibetrag 150,-- € /vollendetem Lebensjahr (max Obergrenze beachten)
    2) Einmalfreibetrag für notwendig Anschaffungen 750,-- € pauschal
    3) Vorsorgefreibetrag 250,--€/pro vollendetem Lebensjahr (max. Obergrenze beachten)
    Überschüssige Beträge müssen verbraucht werden.


    Anschaffung einer ETW wäre, falls in der Preislage möglich, eine Alternative !
    Gruß
    Benjamin