Hallo,
ich habe eine Frage zu Rückzahlungen von Leistungen.
Im Juli 2010 erhielt ich einen Rückzahlungsbescheid der Arge (zu diesem Zeitpunkt bezog ich Harz IV). Ich legte fristgemäß Widerspruch ein. Dann hörte ich zunächst nichts mehr. Irgendwann kam dann mal ein Schreiben, dass die Bearbeitung länger dauern würde. Jetzt - nach 3 Jahren - kommt der Ablehnungsbescheid der Arge (mein Widerspruch sei nicht gültig) mit einer Aufforderung zur Rückzahlung der Leistungen.
Jetzt meine Frage: kann die Arge nach dieser Zeit überhaupt noch Leistungen zurückverlangen? Hat man außer einer Klage überhaupt noch die Möglichkeit zu reagieren?
Vielen Dank
Donna80