Wenn kein Schüler BAfög, dann ALG II?

  • Hallo!


    Ich komme aus Dresden, bin 20 Jahre alt, wurde vor knapp zwei Jahren von meiner Mutter rausgeschmissen, beantragte Sozialhilfe, meine erste eigene Wohnung meldete ich als meinen Hauptwohnsitz an, bin nun in Görlitz, absolviere hier ein Freiwilliges Jahr und habe mich für dieses Jahr an Fachoberschulen beworben.
    In Halle bin ich angenommen worden und war bis vorhin noch sehr optimistisch, dass alles gut über die Bühne läuft aber nun die Probleme: Mein BAföG-Antrag wurde abgelehnt. Ich hätte mich in Dresden bewerben müssen um wieder bei meiner Mutter wohnen zu können. Kann mich das BAfÖG-Amt wirklich zwingen, wieder bei meiner Mutter zu wohnen, auch wenn ich schon seit knapp zwei Jahren nicht mehr unter ihrem Dach lebe und nicht mal mehr bei ihr gemeldet bin?
    Nun habe ich hier einige Beiträge gelesen und bin immer noch nicht schlauer. Bin ich nun Hartz IV berechtigt oder sehen die das genauso wie das BAföG-Amt?
    Wenn mir der ALG II-Antrag abgelehnt wird, was gäbe es sonst noch für Möglichkeiten mir die zwei Jahre in Halle zu finanzieren? Oder fällt dann alles ins Wasser und ich darf wieder ein Jahr untätig rumsitzen?
    Kann ich Hartz IV in Görlitz beantragen oder erst in Halle?


    Ich wäre wahnsinnig dankbar für eine hilfreiche Antwort!


    Schönen Gruß.


    Friederike

  • Hallo Frederike,


    zunächst mal zu BAföG Anspruch: Beim Bezug von BAföG an Fachoberschulen und Berufsfachschulen, die
    ohne eine vorher abgeschlossene Berufsausbildung besucht werden können und keinen berufsqualifizierenden Abschluss zu Ziel haben ist es in der Tat so, dass BAföG grundsätzlich nur dann möglich ist wenn man nicht bei den Eltern wohnt. Aber selbst wenn man nicht bei den Eltern wohnt, besteht nicht zwigend ein Anspruch auf BAföG.
    Unter anderem besteht in diesem Fall nur dann überhaupt die Möglichkeit auf BAföG,


    - wenn der Antragsteller verheiratet ist oder war
    oder
    - wenn der Antragsteller einen eigenen Haushalt führt und eigene Kinder betreut.


    Ob ein Anspruch auf ALG II besteht sollte man im Vorfeld mal mit dem (dann) zuständigen Träger (Halle) klären, möglicherweise entfällt dieser aber, da Du dem Arbeitsmarkt auf Grund des Besuchs der FOS nicht zur Verfügung stehst.
    In diesem Fall bliebe ggf. Wohngeld und / oder andere Sozialleistungen zu beantragen.


    Gruß


    Philipp

  • Hallo Philipp!


    Erst mal vielen Dank für die Antwort!
    Das was du schreibst, konnte ich auch mehrmals an anderen Stellen lesen. Leider.
    Allerdings bekam ich in einem anderem Forum folgende Antwort:


    "Friederike hat keinen nach BAföG driftigen Grund, in einer eigenen Wohnung zu leben.
    Daher gibt es bei ihrer Schule, 2jährige FOS ohne abgeschlossene Berufsausbildung als Voraussetzung, auch kein BAföG.
    Hier gibt es nur einen Anspruch auf ALG_II, ohne wenn und aber, da sie bereits vor dem 17.02.2006 aus Mamas Stall entfleucht war."


    Was ist denn nun richtig?


    Schöne Grüße.


    Friederike

  • Hallo Frederika,
    ich stimme dem Letzteren zu, da ich ein ähnliches Problem hatte. Elternunabhängiges BAFÖG kriegst du nur dann wenn du entweder, eine Berufsausb. hast od. 7 Jahre sozialversicherungspflichtige Arbeit nachweisen kannst od. der Weg vom Elternhaus bis zur Schule mehr als 21km beträgt. Ansonsten wird das Einkommen deiner Eltern mit berücksichtigt und du wirst quasi gezwungen wieder zuhause einzuziehen.


    Was den Anspruch auf ALG2 angeht bin ich mir nicht 100%-ig sicher, denn auch hier wird das Einkommen deiner Eltern berücksichtigt. Deine Eltern sind dir gegenüber bis 26 unterhaltspflichtig. Jetzt kann ich mir gut vorstellen das das Arbeitsamt sagt, da du dem Arbeitsmarkt auf Grund deiner Schule keine 3Std. am Tag zur Verfügung stehst, das, wenn du die Schule machen willst, du zurück zu deinen Eltern gehen mußt.


    Sorry. Wohngeld wirst du nicht bekommen da du kein Einkommen hast. Was ich noch empfehlen kann erkundige dich beim Arbeitsamt ob es das sogenannte Ausbildungsgeld noch gibt. Das ist nicht viel nur damit könntest du aber Wohngeld beantragen. Kindergeld steht dir auch in Ausnahmefällen bis 27 zu. Diesen Antrag muß allerdings deine Mutter bei der Familienkasse stellen.
    Ich hoffe ich konnte dir helfen, viel Erfolg und vielleicht hört man sich mal wieder. Wenn garnichts geht meld dich nochmal zurück, habe noch einige andere Ideen auf Tasche.


    Viele liebe Grüße, schronny

  • Hallo ihr lieben!!!


    Ich hab zur Zeit genau das selbe Problem. Ich beziehe Hartz 4 in Bernburg und wollte eine Ausbildung zur Krankénschwester beginnen, aber das Amt wollte mich nicht unterstützen, ich hab die Lehre nun gekündigt und eine Ausbildung zur Physiotherapeutin ín Wolfen begonnen. Wolfen ist nun ein paar Kilometer weg und nun wollte ich dort hin ziehen. Bafög Ablehnung hab ich auch und alles was dazu gehört. Nun sagt das Amt in Wolfen sie bezahlen mir nichts weil ich ja nicht erwerbsfähig bin, aber Bernburg, wo ich zur Zeot gemeldet bin, zahlt ja trotzdem, also muss ja einer unrecht haben, wéil es geht ja nicht das das der eine Landkreis zahlt und der andere nicht es sind ja alles die gleichen Gesetze.Aber ich bin dabei mich zu erkundigen, wenn ich was weiß dann sag ich euch auf jeden Fall bescheid und wenn ihr was wisst wäre es nett wenn ihr mir auch bescheid sagen könntet, bis dahin alles gute und viel Glück, D.A.

  • habe auch eine frage, unzwar bin arbeitslosengeld 2 empfänger, habe schon eine berufsausbildung hinter mir, ich möchte zur berufschule gehen und mein FOR nachmachen, aber bin verheiratet, habe ne eigene wohnung, und mein Mann ist student, bin auf das geld vom arbeitsamt angewiesen, jetzt ist hier frage, würde ich auch weiterhin Arbeitslosengeld 2 bekommen, wenn ich zur Berufschule gehen würde, oder die zweite frage ist, wie ist das wenn ich zb. auf 150 basis arbeiten gehen würde, und ich zusätlich zur schule gehen würde, würde ich arbeitslosengeld 2 weiterhin bekommen, wäre schön wenn ihr mir helfen könnten.


    im vorraus danke.

  • Hey ich hätte auch ma ne Frage undso.. Undzwar bin ich 17 und beanspruche ALG2, wohne mit meiner Mutter zusammen. Nun will ich die Schule wechseln wozu wir dann aber umziehen müssen ..eine Wohnung hätten wir bloß die Schule auf die ich gehen will ist privat, da mich eine öffentliche dort nicht angenommen hat und ohne schulplatz geht garnich^^ jetzt hat mir jemand gesagt ich solle Bafög beantragen da die Schule Schulgeld in Höhe von 120 Euro monatlich verlangt..das Geld das ich bekomme reicht jedoch vorne und hinten nich um das zu bezahlen. Würde mein Bafög Antrag abgelehnt werden bzw. hat jemand vllt ne Lösung ich Renn/ telefonier von Amt zu Amt und keiner kann mir irgendwie helfen -.-

  • Du müßtrest erstmal klären ob diese Schule Bafög gefördert ist.Dazu reicht ein Anruf bei dieser Schule.Sollte dies so sein müßtest du einen Bafög Antrag stellen.Dein Bafög würde aber bei dem ALG2 angerechnet werden.Keinerlei Beachtung findet das Schulgeld.Dies ist ein Luxus den du bezahlen mußt und den du auch nicht wiederbekommst.