Hartz iv Umschulung Erbe

  • Hallo.
    Ich beziehe Arbeitslosengeld 2 und bin in einer Umschulung, die noch ca. 6 Monate dauert. Nun erbe ich. Ich werde dann kein ALG2 mehr beziehen.
    Was passiert mit der Umschulung? Muss ich für die Kosten dann selbst aufkommen? Wenn ich die Kosten nicht selbst übernehme und abbreche, habe ich dann Sanktionen zu erwarten?
    Ich habe im Netz gelesen, sobald ich weiss, wenn der Betrag bei mir einfliesst, solle man sich von der Arge 1 Monat abmelden, damit es dann als Vermögen behandelt wird und nicht alles als Einkommen.
    Wie läuft so eine Abmeldung - schriftlich...? Reicht es auch aus, einen Wiederholungsantrag nicht auszufüllen?
    Danke für eine Antwort im Voraus.
    Markus

  • 1. Die DA der BA sagt: "Mit der Einlösung des Bildungsgutscheins (Vorlage durch den Bildungsträger bei der Grundsicherungsstelle) gilt die zugesicherte Leistung als erbracht. Spätere Änderungen in den Verhältnissen des Kunden (z. B. Wegfall der Hilfebedürftigkeit) haben damit keinen Einfluss auf die getroffene Entscheidung."


    Somit würdst du zwar kein Alg II mehr bekommen, aber die Umschulung würde weiter finanziert werden.


    2. Mit dem Abmelden für einen Monat geht nicht (§ 46 SGB I), da dadurch eine gesetzliche Regelung zu Lasten des Leistungsträgers umgangen werden soll.

  • 2. Mit dem Abmelden für einen Monat geht nicht (§ 46 SGB I), da dadurch eine gesetzliche Regelung zu Lasten des Leistungsträgers umgangen werden soll.

    Danke! Ist 2. neu? Genau so eine Abmeldung hat in einem anderen Forum eine RAin empfohlen. (Weiss nicht, ob der Link hinstellen erlaubt ist.)


    Der Pragraph (2) lautet: "(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden."


    Welche Personen oder Leistungsträger werden denn belastet bzw. welche Rechtsvorschriften umgangen?

  • Danke! Ist 2. neu? Genau so eine Abmeldung hat in einem anderen Forum eine RAin empfohlen. (Weiss nicht, ob der Link hinstellen erlaubt ist.)


    Der Pragraph (2) lautet: "(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden."


    Welche Personen oder Leistungsträger werden denn belastet bzw. welche Rechtsvorschriften umgangen?


    Du würdest die Rechtsvorschrift, dass während des Bewilligungszeitraumes zufließendes Ankommen anzurechnen ist umgehen.


    Rechtsanwälte haben nicht immer Recht.

  • Dann: Gibts kein Geld mehr monatlich. Außerdem: Miete selber zahlen, Krankenkasse selber zahlen und wenn du möchtest auch Beiträge zur Rentenversicherung.
    Solltest du irgendwann wieder Leistungen haben wollen, wirst du gefragt werden, wovon du in der Zwischenzeit gelebt hast. Die letzten 5 Jahre sind ja sowieso lückenlos anzugeben. Z.B. Arbeit, ALG 1, Krankengeld, ALG 2, Sozialhilfe, Bafög, Schule oder halt von 2013 bis 2015 vom Lottogewinn gelebt.....