Guten Tag,
ich nehme derzeit an einer schulischen Maßnahme teil und bekomme hierfür vom "Jobcenter" eine AGH-Karte, um mir eine günstige Monatsfahrkarte kaufen zu können.
Nun hat das Amt leider im letzten Monat Mist gebaut und diese Karte war nich bis Ende letzten Monats gültig und ich konnte mir keine neue Fahrkarte besorgen. Dann hieß es die neu AGH-Karte könne erst anfäng nächsten Monats (diesen April) neu ausgestellt werden und man würde mir diese zuschicken.
Allerdings kam Anfang des Monats statt der AGH-Karte ein Sozialticket, mit dem ich lediglich eine Ermäßigung von 18€ auf eine Monatskarte möglich ist - das heißt statt der AGH-Karte (39,80), müsste ich mir eine reguläre Monatskarte (~70€) kaufen, was bei mir nicht drin is.
Da ich damit nichts anfangen kann, bin ich wieder zum Amt - nach dem 3. Anlauf (da der Laden in letzter Zeit öfter unplanmäßig geschlossen hatte) habe ich jemanden erreichen können - und habe ihnen den Fehler mitgeteilt. Mir wurde gesagt, dass mir nun die richtige Karte zugeschickt würde, doch ich warte nun schon wieder seit ca. einer Woche.
Problem: Ich bekomme über diese "Schulische Maßnahme" eine Aufwandsentschädigung, die ich benötige, um davon zu leben, da das Arbeitslosengeld grade eben für Miete und anfallende Kosten langt. Ich bekomme nicht einmal die volle Miete, da ich ja noch unter 25 bin und somit eigentlich noch bei meiner Mutter wohnen müsste. Dieses ist definitiv nicht möglich!
Fragen: Kann ich die ausfallende Aufwandsentschädigung beim Amt einfordern, da es mir seit Wochen - auf Grund der Unfähigkeit des "Jobcenters" mir eine AGH-Karte zu zuschicken - nicht möglich ist die Schule zu besuchen?
Und ist es berechtigt zu sagen, dass mir nicht die Zahlung der kompletten Miete zusteht?
lg