Mietschulden können zur Schuldenfalle werden, wenn als Folge von Arbeitsplatzverlust die regulären Ausgaben für die Lebenshaltung nicht mehr aufgebracht werden können. Betroffene haben oftmals nicht die Möglichkeit, auf eine günstigere Wohnung auszuweichen, denn wenn sie erst in diese Situation geraten, fehlen ihnen dazu zumeist schon die finanziellen Mittel. In dieser Situation können überschuldete Mieter rasch in die Versuchung geraten, Darlehen zur Überbrückung von Zahlungsengpässe aufzunehmen. Diese Versuchung ist bei Mietschulden besonders groß, denn bleibt die Mietzahlung an zwei aufeinander folgenden Terminen aus, so droht dem Mieter die außerordentliche und fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Dieser Druck kann zahlungssäumige Mieter daher in neue Schulden treiben.
Vorbeugung gegen Mietschulden
Grundsätzlich sollten nur Wohnungen angemietet werden, die auch tatsächlich bezahlbar sind. Nicht selten übernehmen sich Mieter, und die Mietverbindlichkeiten zehren den größten Teil der monatlichen Mittel auf. Wie auch sonst gilt daher, auch vor Abschluss eines Mietvertrages die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen. Ist die Miete nicht mehr aufzubringen, sollte nicht gezögert werden, sich nach preiswerterem Wohnraum umzusehen. Der Mieter riskiert wachsende Mietschulden und möglicherweise die mit einer Zwangsräumung verbundenen Kosten, wenn er in der teuren Wohnung verbleibt und darauf hofft, rasch eine neue Anstellung zu erlangen. Zerschlägt sich diese Hoffnung, muss er unter Umständen über lange Zeit die aufgehäuften Schulden abtragen.