Grundsicherung nach dem SGB II
Hartz 4 (Arbeitslosengeld II)
Wer arbeitsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus anderen Mitteln bestreiten kann, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit Anspruch auf Hartz IV. Arbeitslosigkeit ist übrigens keine Voraussetzung um Arbeitslosengeld II zu beziehen. Daher haben oft auch Personen oder Familien mit geringem Einkommen Anspruch auf ergänzendes ALG II.
Arbeitslosengeld nach dem SGB III
Arbeitslosengeld
Wer ohne eigene Mitwirkung seinen Arbeitsplatz verliert hat, sofern Beiträge in die Arbeitslosenversicherung geleistet wurden, bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Höhe und Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem bisherigen Bruttoeinkommen bzw. nach der Dauer des Bestehens der Beschäftigung.
Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag & mehr
Leistungen für Familien mit Kindern
Familien und alleinerziehenden Müttern oder Vätern steht grundsätzlich der Weg zu einer Vielzahl von Sozialleistungen offen, die jeweils an das Vorliegen bestimmter Anspruchsvoraussetzungen gebunden sind. Kindergeld beispielsweise erhalten nahezu alle Eltern, deren Kinder noch kein eigenes Einkommen bzw. keine abgeschlossene Ausbildung vorweisen können. Andere Leistungen wie das Elterngeld als Lohnersatzleistung für Eltern oder der Kinderzuschlag für gering verdienende Familien sind jedoch an strengere Voraussetzungen geknüpft.
Ehegattenunterhalt & Kindesunterhalt nach dem BGB
Unterhalt gegenüber Ehegatten und Kindern
Unterhaltsleistungen sind beim Bezug vieler Sozialleistungen als Einkommen anzurechnen. Zudem sind sie oftmals vorrangig in Anspruch zu nehmen. Anspruch auf Unterhalt besteht zwischen Verwandten, also Eltern und deren Kindern, sowie zwischen Ehepartnern – unabhängig davon, ob die Ehe noch besteht oder geschieden ist.
Berufsausbildungsbeihilfe & BAföG
Förderung von Ausbildung & Studium
Studenten und Schüler, die eine entfernte Schule besuchen, können beispielsweise dann Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG haben, wenn sie bzw. ihre Eltern oder Ehegatten nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um die Ausbildung zu finanzieren. Die Förderung nach dem BAföG wird für Studenten teilweise oder komplett als Darlehen gewährt, das nach Abschluss des Studiums zurückzuführen ist.
Rund ums Geld
Schulden & Finanzen
Im Alltag lauern zahlreiche Schuldenfallen, die es für Verbraucher zu umschiffen gilt. Im Ratgeber zum Thema Schulden & Finanzen erfahren Sie, wie das Entstehen von Überschuldungssituationen vermieden werden kann und was im Umgang mit Gläubigern und deren Vollstreckungsmaßnahmen zu beachten ist. Darüber hinaus erfahren Sie wissenswertes zu den gängigsten Bankprodukten für Verbraucher.