Sie können mit Hilfe des Elterngeld-Rechners schnell und einfach ermitteln, ob und in welcher Höhe Ihnen Elterngeld zusteht. Selbstverständlich werden Ihre Eingaben nicht gespeichert oder sonst in irgendeiner Weise verwertet. Der Elterngeldrechner berücksichtigt die Änderungen der Rechtslage, die mit Beginn des Jahres 2011 gelten.
Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse keinen Rechtsanspruch begründen und lediglich einen Richtwert darstellen. Weiterhin ist das Mutterschaftsgeld während dessen Bezug anzurechnen, also vom Elterngeld abzuziehen.
Mit einem Klick auf das (i), jeweils links neben der Frage, erhalten Sie weitere Informationen zu dem jeweiligen Punkt.
mehr über das neue Elterngeld…
… erfahren Sie in unserem Artikel zum Elterngeld, das seit 2007 das bisherige Erziehungsgeld ersetzt.