Wer erfolgreich eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragt und bewilligt bekommen hat, kann darüber hinaus die Vergünstigung des sogenannten Sozialtarifs der Telekom für einen Festnetzanschluss beantragen.
Diese Möglichkeit besteht daneben auch für Personen die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten und für Personen, die blind, gehörlos oder sprachbehindert sind, sofern der Grad der Behinderung mindestens 90% beträgt.
Der Sozialtarif der Telekom besteht aus einer Gutschrift in Höhe von € 6,94 (€ 8,72 für blinde, gehörlose und sprachbehinderte Personen), die auf die Gebühren für selbst gewählte Standardverbindungen des Abrechnungszeitraums ins In- und Ausland angerechnet werden. Liegen die zu entrichtenden Verbindungsgebühren im Abrechnungszeitraum unter der Höhe der Gutschrift verfällt der überschüssige Betrag. Eine Anrechnung der Gutschrift des Sozialtarifs auf die Grundgebühr erfolgt nicht.
Der Sozialtarif der Telekom gilt nur für Privatkunden, die Inhaber eines Festnetzanschlusses der Telekom sind. Die Anrechnung erfolgt direkt im Rahmen der Telefonrechnung. Beantragt werden kann der Sozialtarif bei der Telekom unter Vorlage des Belegs für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen, also dem Befreiungsbescheid der GEZ, dem BAföG Bescheid oder einem Nachweis über eine der oben genannten Behinderungen.
Die entsprechenden Tarife, auf die der Sozialtarif Anwendung findet, können direkt über das Internet auf den Seiten der Telekom beantragt werden.