BAföG-Bedarfstabellen

Wie bereits im Artikel über den BAföG Bedarf geschildert, setzt sich dieser aus verschiedenen Bestandteilen zusammen.

Je nach Art der Ausbildung und der Ausbildungsstätte ergeben sich für diese Teile verschiedene Bedarfssätze, die im Folgenden tabellarisch zusammengefasst werden.Die angegebene Werte beziehen sich auf den Stand zum Inkrafttreten der 23. BAföG-Novelle. Diese gelten für Bewilligungszeiträume, die zum 1. Oktober 2010 oder später begonnen haben.

Mit dem 23. BAföG Änderungsgesetz ist auch der Mietzuschlag entfallen, der geleistet wurde, wenn die Miete eine bestimmte Höhe überschritten hat. Dieses aufwendige Verfahren, auch durch den Nachweis der erhöhten Mietkosten, wurde nun vereinfacht, da jetzt ein pauschaler Wohnzuschlag nach § 13 II BAföG geleistet wird.

Studium an Hochschulen, Akademien und Höheren Fachschulen

mit eigenem Hausstand ohne eigenen Hausstand
Grundbetrag 373 Euro 373 Euro
Wohnpauschale 224 Euro 49 Euro
Krankenversicherung 62 Euro 62 Euro
Pflegeversicherung 11 Euro 11 Euro
Höchstbedarf 670 Euro 495 Euro

Ausbildung an Fachschulen (mit Voraussetzung der abgeschlossenen Berufsausbildung), Abendgymnasien und Kollegs

Fachschulklassen sind solche, die nach Ausbildungsinhalt und Ausbildungsmethode eine vertiefte Fachbildung im Ausbildungsberuf vermitteln.

mit eigenem Hausstand ohne eigenen Hausstand
Grundbetrag 348 Euro 348 Euro
Mietzuschlag 224 Euro 49 Euro
Krankenversicherung 62 Euro 62 Euro
Pflegeversicherung 11 Euro 11 Euro
Höchstbedarf 645 Euro 470 Euro

Schüler an allgemeinbildenden Schulen

Die Förderung von Schülern an allgemeinbildenden Schulen kann im wesentlichen in drei Gruppen unterteilt werden:

1.) weiterführende allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen (ohne Voraussetzung der abgeschlossenen Berufsausbildung)

Schüler an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen oder Fach- und Fachoberschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzen, werden lediglich dann gefördert, wenn sie nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnen. Darüber hinaus muss eine der folgenden Vorrausetzungen vorliegen, damit eine Förderung möglich ist:

  • Von der Wohnung der Eltern aus ist eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht zu erreichen.
  • Der Auszubildende führt einen eigenen Haushalt und ist oder war verheiratet.
  • Der Auszubildende führt einene eigenen Haushalt und lebt mit mindestens einem Kind zusammen.
mit eigenem Hausstand
Grundbetrag 465 Euro
Krankenversicherung 62 Euro
Pflegeversicherung 11 Euro
Höchstbedarf 538 Euro

2.) Schüler an Berufsfachschulen oder Fachschulen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, wenn in einem mindenstens zweijährigen Bildungsgang ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt wird

Um den erhöhten Grundbetrag zu erhalten, muss keine Begründung mehr eingereicht werden, warum ein eigener Hausstand vorliegt. Durch die 23. Novellierung des BAföG ist diese Begründung weggefallen, so dass der bloße Umstand ausreicht, einen eigenen Hausstand zu führen, um den erhöhten Bedarf zu erhalten.

mit eigenem Hausstand ohne eigenen Hausstand
Grundbetrag 465 Euro 216 Euro
Krankenversicherung 62 Euro 62 Euro
Pflegeversicherung 11 Euro 11 Euro
Höchstbedarf 538 Euro 289 Euro

3.) Schüler an Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen oder Fachoberschulen, sofern deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt

Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sind solche Klassen 12, in die Auszubildende ausschließlich ohne vorherigen Besuch der Klasse 11 einer Fachoberschule wegen seiner beruflichen Vorbildung aufgenommen wird.

mit eigenem Hausstand ohne eigenen Hausstand
Grundbetrag 543 Euro 391 Euro
Krankenversicherung 62 Euro 62 Euro
Pflegeversicherung 11 Euro 11 Euro
Höchstbedarf 616 Euro 464 Euro