Auch eine Förderung nach dem BAföG im Ausland ist grundsätzlich denkbar. Hier ist derjenige leistungsberechtigt, der auch im Inland einen Förderungsanspruch hat.
Im außereuropäischen Ausland ist eine Förderung nach dem BAfög möglich, wenn der die dortige Studiendauer mindestens sechs Monate und maximal ein Jahr beträgt. In einem der EU Mitgliedsstaaten ist eine Förderung bis zu Ende der Studiendauer möglich.
Außerdem muss in der Regel in Deutschland eine Ausbildung für die Dauer von mindestens einem Jahr in einer passenden Fachrichtung betrieben worden sein. Nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstößt dieses Erfordernis allerdings gegen die Freizügigkeit, sofern das Studium im EU-Ausland absolviert wird. Eine Förderung ist in diesem Fall also bereits ab dem ersten Semester möglich. Weiterhin sind entsprechende Sprachkenntnisse vorausgesetzt.
Der Bedarf wird erhöht, um weitere Kosten für Reisen und Studiengebühren zu decken. Darüber hinaus wird im nicht europäischen Ausland ein Auslandszuschlag gewährt.
Daher sind die Förderungsbeträge im Ausland deutlich höher, so dass auch Antragsteller die im Inland keinen Anspruch auf Förderung nach dem BAföG haben bei einem Auslandsaufenthalt durchaus eine Förderung erhalten können.
Welches Amt für Ausbildungsförderung zuständig ist ergibt sich aus dem Land, in dem der Aufenthalt erfolgen soll.