Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Bürgergeld: Ein Begriff, der in vielen Diskussionen auftaucht. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf und unter welchen Bedingungen? In diesem Artikel beleuchten wir detailliert die Kriterien, Sonderregelungen und wie Sie Ihre Rechte im Rahmen des Bürgergeldes wahrnehmen können. Ein essentieller Leitfaden für alle, die Klarheit in diesem komplexen Thema suchen.

Anspruch auf Bürgergeld: Wer ist berechtigt?

Das Bürgergeld stellt in Deutschland eine bedeutende soziale Absicherung dar. Doch nicht jeder Bürger ist automatisch dazu berechtigt. Die Kriterien sind klar definiert und setzen sich aus verschiedenen Voraussetzungen zusammen.

1. Kriterium: Arbeitsfähigkeit

Erwerbsfähigkeit bildet das Herzstück der Bürgergeld-Kriterien. Das Ziel dahinter ist, erwerbsfähige Bürger zu unterstützen, die aus diversen Gründen ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig gewährleisten können. Doch was bedeutet Erwerbsfähigkeit im Kontext des Bürgergeldes genau?

Personen, die in der Lage sind, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten, gelten grundsätzlich als erwerbsfähig. Allerdings gibt es Ausnahmesituationen: Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, die Mindestarbeitszeit zu erfüllen, qualifizieren sich in der Regel nicht für das Bürgergeld. Stattdessen könnten sie andere Sozialleistungen wie die Erwerbsminderungsrente in Betracht ziehen.

Eine interessante Gruppe bilden auch Auszubildende. Während ihrer Ausbildungszeit können sie unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld erhalten. Studierende hingegen, die nicht im elterlichen Haushalt leben, sind ausgeschlossen und sollten alternative Unterstützungsformen wie das Bafög prüfen.

Auch Migranten und Flüchtlinge könnten unter Umständen Bürgergeld erhalten, vorausgesetzt sie besitzen eine gültige Arbeitserlaubnis in Deutschland und erfüllen die anderen Kriterien.

2. Kriterium: Wohnsitz und Aufenthaltsstatus

Ein zentrales Kriterium für den Bezug von Bürgergeld ist der aktuelle Wohnsitz. Dieser muss in Deutschland liegen. Das bedeutet, dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hier haben sollte. Interessanterweise spielt die Staatsangehörigkeit dabei keine Rolle. Es ist jedoch entscheidend, dass Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, keinen Anspruch auf Bürgergeld haben.

3. Kriterium: Finanzielle Bedürftigkeit

Das Bürgergeld dient nicht dazu, jedem Bürger ein bedingungsloses Grundeinkommen zu gewähren. Es ist eine Unterstützung für diejenigen, die sie wirklich benötigen. Das bedeutet, dass die finanzielle Situation des Antragstellers geprüft wird.

Hilfebedürftig, und somit anspruchsberechtigt, ist man, wenn man den eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familie nicht oder nur unzureichend durch Einkommen oder Vermögen sichern kann. Hierbei wird nicht nur auf das Einkommen des Antragstellers geschaut, sondern auch auf das Vermögen und mögliche andere Einkommensquellen.

Es gibt zudem eine Reihe von Sozialleistungen, die vorrangig vor dem Bürgergeld in Anspruch genommen werden müssen. Hierzu gehören unter anderem Kindergeld, Arbeitslosengeld oder auch verschiedene Rentenarten. Das Jobcenter bietet in solchen Fällen umfangreiche Beratung an.

Zu beachten ist, dass einige Leistungen, wie der Kinderzuschlag oder das Wohngeld, nur dann vorrangig beantragt werden müssen, wenn sie die finanzielle Bedürftigkeit für mindestens drei Monate aufheben können.

Abschließend ist zu erwähnen, dass Bürger, die zwischen Januar 2023 und Ende 2026 in Rente gehen, nicht vorzeitig in Rente treten müssen, um Anspruch auf Bürgergeld zu haben.

4. Kriterium: Bürgergeld und Familie

Das familiäre Umfeld kann einen erheblichen Einfluss auf den Anspruch auf Bürgergeld haben. Personen, die durch ihre Familie finanziell unterstützt werden, sind nicht zwangsläufig als bedürftig einzustufen. Zum Beispiel, wenn innerhalb der Bedarfsgemeinschaft, zu der nicht nur Ehepartner, sondern auch Kinder gehören, ein Mitglied über ein ausreichendes Einkommen verfügt, kann dies den Anspruch auf Bürgergeld beeinträchtigen. Hierbei wird das gesamte Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt, um den individuellen Anspruch zu berechnen.

5. Kriterium: Weitere Sozialleistungen und ihre Vorrangigkeit

Vor dem Anspruch auf Bürgergeld müssen andere vorrangige Sozialleistungen in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass bestimmte Leistungen, die einem zustehen, zuerst beantragt und genutzt werden müssen, bevor ein Anspruch auf Bürgergeld geprüft wird. Einige dieser Leistungen wurden bereits erwähnt, aber es ist wichtig zu betonen, dass die Reihenfolge, in der diese Leistungen beantragt werden, entscheidend sein kann.

Die meisten Sozialleistungen, die vorrangig vor dem Bürgergeld stehen, werden auf das Bürgergeld angerechnet. Das heißt, dass die Höhe dieser Leistungen vom Bürgergeld abgezogen wird, um zu verhindern, dass Personen doppelt unterstützt werden.

6. Kriterium: Mitwirkungspflichten

Das Bürgergeld ist nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern auch eine Aufforderung zur aktiven Mitwirkung. Antragsteller sind in der Regel verpflichtet, aktiv nach Arbeit zu suchen und an Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration teilzunehmen. Diese Pflichten sind im SGB II festgelegt. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, kann dies Sanktionen zur Folge haben, die die Höhe des Bürgergeldes beeinflussen können.

7. Kriterium: Begrenzte Bezugsdauer und Neubewertung

Auch wenn es keine absolute Obergrenze für den Bezug von Bürgergeld gibt, so sind regelmäßige Überprüfungen der Anspruchsvoraussetzungen vorgesehen. In der Regel wird alle sechs Monate geprüft, ob die Bedürftigkeit und andere Voraussetzungen weiterhin bestehen. In manchen Fällen, insbesondere wenn sich die Lebenssituation des Antragstellers verändert, kann diese Überprüfung auch häufiger stattfinden.

8. Kriterium: Sonderregelungen und Ausnahmen

Während das Bürgergeld in erster Linie eine Unterstützung für erwerbsfähige, bedürftige Personen darstellt, gibt es auch einige Sonderregelungen und Ausnahmen, die in bestimmten Fällen greifen können.

Schwangerschaft und Bürgergeld

Schwangere Frauen haben unter Umständen Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Ab der 13. Schwangerschaftswoche kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden. Dies soll sicherstellen, dass sowohl die Mutter als auch das ungeborene Kind ausreichend versorgt sind. Dieser Mehrbedarf wird zusätzlich zum regulären Bürgergeld gewährt und muss gesondert beim zuständigen Amt beantragt werden.

Besondere Bedarfe bei Erwerbstätigkeit

Für erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, können besondere Bedarfe anerkannt werden. Dies betrifft zum Beispiel die Anschaffung von Arbeitskleidung oder die Kosten für den Arbeitsweg. Die genauen Voraussetzungen und Höhen dieser Zuschüsse variieren und sollten individuell beim Jobcenter erfragt werden.

9. Kriterium: Die Rolle der Kommunen und das Jobcenter

Das Bürgergeld wird in erster Linie durch das Jobcenter verwaltet. Dabei spielen jedoch auch die Kommunen eine bedeutende Rolle, insbesondere wenn es um die Unterbringung von Bedürftigen oder die Bereitstellung von weiteren sozialen Dienstleistungen geht. Kommunen und Jobcenter arbeiten oft Hand in Hand, um sicherzustellen, dass Bürgergeldempfänger nicht nur finanziell, sondern auch sozial und integrativ unterstützt werden.

Soziale Projekte und Integrationsmaßnahmen

Neben der finanziellen Unterstützung setzen viele Kommunen auch auf soziale Projekte und Integrationsmaßnahmen, um Bürgergeldempfänger besser in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu gehören Sprachkurse, Weiterbildungsmaßnahmen oder auch kulturelle Angebote, die das soziale Miteinander fördern.

10. Kriterium: Rückzahlungen und Überzahlungen

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass zu viel Bürgergeld ausgezahlt wird. Dies kann aufgrund von Fehlern seitens der Behörden oder durch falsche Angaben der Antragsteller passieren. In solchen Fällen besteht eine Rückzahlungspflicht. Das Jobcenter wird in solchen Situationen auf den Empfänger zukommen und die Überzahlung sowie die Modalitäten der Rückzahlung klären. Es ist empfehlenswert, bei Unklarheiten oder bei der Feststellung von Fehlern proaktiv auf das Jobcenter zuzugehen.


Der Bürgergeldanspruch und seine Voraussetzungen sind ein komplexes Thema, das von vielen Faktoren beeinflusst wird. Die hier dargestellten Informationen sollen einen umfassenden Überblick über die geltenden Regelungen bieten. Dennoch sollten individuelle Fragestellungen immer direkt mit dem zuständigen Jobcenter oder einer Beratungsstelle geklärt werden.