Bürgergeld Bildungs- und Kulturpaket: Mehr als nur Existenzsicherung
Das Bürgergeld ist weit mehr als eine reine finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt. Es sichert das soziokulturelle Existenzminimum und damit auch die gesellschaftliche Teilhabe der Empfänger. Insbesondere für junge Menschen gibt es eine Vielzahl von Leistungen, die Bildung und kulturelle Aktivitäten fördern.
Ein umfassendes Bildungspaket für junge Menschen
Junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr, die noch die Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, haben über das Bürgergeld Zugang zu besonderen Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Schulaktivitäten und -bedarf
- Schulausflüge und Klassenfahrten: Die Kosten für schulische Aktivitäten, wie eintägige Ausflüge oder mehrtägige Fahrten, werden vollständig erstattet. Das gleiche gilt für Kinder in Tageseinrichtungen.
- Persönlicher Schulbedarf: Zu Beginn des Schuljahres im August und dann wieder im Februar erhalten Schüler eine Pauschale für persönlichen Schulbedarf. Für das erste Halbjahr werden 116 Euro und für das zweite Halbjahr 58 Euro gezahlt. Es ist kein Nachweis über den Verwendungszweck erforderlich.
- Fahrtkosten: Die tatsächlichen Kosten für die Nutzung von Schulbussen oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln zur Erreichung der nächstgelegenen Schule werden übernommen. Schulen mit speziellen Profilen, wie bilinguale Schulen oder solche mit ganztägiger Ausrichtung, gelten hierbei auch als nächstgelegene Schulen.
- Lernförderung: Kosten für zusätzliche Lernförderung oder Nachhilfeunterricht werden übernommen, sofern sie angemessen sind und das Erreichen der schulischen Lernziele unterstützen.
- Mittagsverpflegung: Die Kosten für das Mittagessen in Schulen oder Tageseinrichtungen werden erstattet, sofern das Essen schulisch organisiert oder über einen Kooperationsvertrag mit der Schule geregelt ist.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Die soziale und kulturelle Teilhabe ist ein integraler Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung. Das Bürgergeld unterstützt daher auch hier:
- Monatliche Pauschale: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten monatlich 15 Euro für kulturelle Aktivitäten, Sportveranstaltungen oder Angebote im sozialen Bereich.
- Kulturelle Bildung: Die Pauschale kann für Unterricht in künstlerischen Fächern, wie Musik, oder vergleichbare kulturelle Bildungsaktivitäten verwendet werden.
- Freizeitaktivitäten: Das Geld kann auch für sportliche oder gesellige Aktivitäten und Freizeiten eingesetzt werden.
- Zusätzliche Unterstützung: Falls die 15 Euro Pauschale nicht ausreichen sollten, können weitere Kosten unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit oben genannten Aktivitäten stehen und die nicht aus dem Regelbedarf gedeckt werden können.
Dieses Bildungs- und Kulturpaket unterstreicht die Bedeutung von Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Es ermöglicht jungen Menschen trotz finanzieller Einschränkungen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ihre Persönlichkeit vielseitig zu entwickeln.