Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Leistung, die während einer Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gezahlt wird. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass man auch dann als Auszubildender die Möglichkeit hat, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, wenn die Ausbildungsstätte zu weit vom eigenen Elternhaus entfernt liegt.
Voraussetzungen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die drei wichtigsten Voraussetzungen für die Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sind die finanzielle Bedürftigkeit, eine angemessene Entfernung zwischen Ausbildungsstätte und Elternhaus und die Teilnahme an einer förderungsfähigen Ausbildung.
Die finanzielle Bedürftigkeit wird anhand eines bestimmten Berechnungsschemas festgestellt, indem der Grundbedarf, die Mietkostenpauschale, die Pauschale für Arbeitskleidung und die Fahrtkosten mit den Einnahmen des Antragsstellers und denen seiner Eltern verrechnet werden. Der Betrag, der als Ergebnis der Berechnung herauskommt, ist die Höhe der bewilligten Berufsausbildungsbeihilfe. Bei der Anrechnung des Einkommens gibt es selbstverständlich gewisse Freibeträge, die davon abgezogen werden.
Eine angemessene Entfernung zwischen Ausbildungsstätte und Elternhaus ist dann gegeben, wenn eine tägliche Heimfahrt nur noch unter großem zeitlichen Aufwand möglich ist. Eine förderungsfähige Ausbildung ist grundsätzlich jeder anerkannte Ausbildungsberuf. Es muss jedoch ein Ausbildungsvertrag unterschrieben worden sein und es sollte sich um die erste Berufsausbildung handeln, die der Antragssteller absolvieren möchte. Auch berufsbildende Maßnahmen sind unter bestimmten Kriterien förderungsfähig. Hier sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass diese Maßnahme konkret auf eine Berufsausbildung hinarbeitet oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit befähigt.
Höhe der Förderung und Auszahlungszeitraum
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hängt vom Gesamtbedarf des Antragsstellers ab, dem das Einkommendes Antragstellers und dessen Eltern gegenübergestellt wird.
Der Gesamtbedarf setzt sich wie folgt zusammen:
Bedarf | Höhe |
Grundbedarf (Pauschale): | 348 Euro |
Mietpauschale: | 149 Euro |
Mietzuschlag (wird gezahlt, wenn die tatsächlichen Mietkosten über 149 Euro liegen): | bis zu 75 Euro |
Bedarf für Arbeitskleidung (Pauschale): | 12 Euro |
Fahrtkosten für Weg zur Ausbildungsstätte: | je nach Kosten |
Bedarf für eine Familienheimfahrt im Monat: | je nach Kosten |
Diesem Gesamtbedarf, der bei jedem Auszubildenden in unterschiedlicher Höhe anfällt, wird das Einkommen des Antragsstellers und das seiner Eltern gegenübergestellt. Hierbei werden natürlich gewisse Freibeträge abgezogen, bevor die Anrechnung erfolgt. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird über die gesamte Dauer der Ausbildung ausgezahlt, sofern sich die Voraussetzungen nicht verändern.
Freibeträge bei der Einkommensanrechnung
Bei der Anrechnung des Einkommens zur Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden einige Freibeträge berücksichtigt, die wie folgt ausfallen:
Freibetrag | Höhe |
Freibetrag für Ausbildungsvergütung (pauschal): | 58 Euro |
Freibetrag auf Einkommen der Eltern (pauschal): | 1605 Euro |
weiterer Freibetrag (pauschal): | 567 Euro |
Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, wobei der Antrag optimalerweise bereits vor Beginn der Ausbildung gestellt wird. Wird der Antrag erst nach Beginn der Ausbildung gestellt, gewährt die Agentur für Arbeit eine rückwirkende Leistung nur ab Anfang des Monats der Antragsstellung.