Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeld I richtet sich in erster Linie nach der aus der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse entstehenden Anspruchsdauer und variiert zwischen sechs und 24 Monaten.
Der Bezugsanspruch endet, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen oder ab dem Monat, der auf die Vollendung des für die Regelaltersrente im Sinne des SGB VI erforderlichen Lebensjahres (zurzeit das 65. Lebensjahr) folgt.
Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld lässt sich der unten stehenden Tabelle entnehmen (gültig für Ansprüche ab dem 01.01.2008). Hiernach ergibt sich die Dauer des Leistungsanspruchs aus der Dauer der vorangegangenen Versicherungspflichtverhältnisse sowie dem Lebensalter des Leistungsempfängers.
Maßgeblich für die Bestimmung der Dauer der zu berücksichtigenden Versicherungspflichtverhältnisse ist die Rahmenfrist zuzüglich einem Zeitraum von, also die letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosmeldung.
Mindestdauer der Versicherungspflichtverhältnisse | Lebensjahr vollendet | Anspruchsdauer in Monaten | Anspruchsdauer in Kalendertagen |
12 Monate (360 Tage) | – | 6 Monate | 180 Tage |
16 Monate (480 Tage) | – | 8 Monate | 240 Tage |
20 Monate (600 Tage) | – | 10 Monate | 300 Tage |
24 Monate (720 Tage) | – | 12 Monate | 360 Tage |
30 Monate (900 Tage) | 50. | 15 Monate | 450 Tage |
36 Monate (1080 Tage) | 55. | 18 Monate | 540 Tage |
48 Monate (1440 Tage) | 58. | 24 Monate | 720 Tage |
Anspruchsdauer bei „kurzer Anwartschaftszeit“
Abweichend ist die Anspruchsdauer bei einem Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufgrund der Erfüllung der sogenannten kurzen Anwartschaftszeit geregelt. In diesem Fall bestimmt sich die Anspruchsdauer nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung.
Mindestdauer der Versicherungspflichtverhältnisse | Anspruchsdauer in Monaten | Anspruchsdauer in Kalendertagen |
6 Monate | 3 Monate | 90 Tage |
8 Monate | 4 Monate | 120 Tage |
10 Monate | 5 Monate | 150 Tage |