Arbeitslosengeld I wird in der Regel per Überweisung auf ein Girokonto in Deutschland ausgezahlt. Der Leistungsempfänger sollte Inhaber oder Mitinhaber des Kontos sein.
Die Auszahlung erfolgt monatlich für den jeweils vergangenen Monat. Der Grund dafür ist, dass der laufende Monat in der Regel noch aus dem letzten Arbeitseinkommen bestritten werden kann.
Auszahlungstermine 2022
Der Zahlungstermin ist so gelegt, dass der Leistungsempfänger spätestens am ersten Werktag des Monats über das Arbeitslosengeld verfügen kann.
Arbeitslosengeld für | Auszahlung / Verfügbar |
Januar 2022 | 01.02.2022 |
Februar 2022 | 01.03.2022 |
März 2022 | 01.04.2022 |
April 2022 | 01.05.2022 |
Mai 2022 | 01.06.2022 |
Juni 2022 | 01.07.2022 |
Juli 2022 | 01.08.2022 |
August 2022 | 01.09.2022 |
September 2022 | 01.10.2022 |
Oktober 2022 | 01.11.2022 |
November 2022 | 01.12.2022 |
Dezember 2022 | 01.01.2023 |
Bar-Auszahlung als Zahlungsanweisung zur Verrechnung
Wenn der Leistungsempfänger über kein geeignetes Bankkonto in Deutschland verfügt, ist die Auszahlung des Arbeitslosengeldes als sogenannte “Zahlungsanweisung zur Verrechnung” möglich.
Hierfür entsteht eine pauschale Bearbeitungsgebühr aufseiten der Agentur für Arbeit in Höhe von 2,10 Euro. Diese Gebühr wird direkt vom Arbeitslosengeld abgezogen.
Eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung kann bei Banken zur Gutschrift auf ein bei der Bank geführtes (Giro-)Konto eingereicht werden (ähnlich wie ein Verrechnungsscheck).
Eine Barauszahlung des Arbeitslosengeldes ist mithilfe der “Zahlungsanweisung zur Verrechnung” ebenfalls möglich. Die Barauszahlung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn kein Bankkonto für die Auszahlung zur Verfügung steht.
Eine Barauszahlung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung ist nur bei der bei Postbank und Auszahlungsstellen der Deutschen Post möglich. Es fallen weitere Gebühren an, die sich nach der Höhe des Arbeitslosengeldes richten. Diese liegen je nach Höhe des Auszahlungsbetrags zwischen 3,50 Euro und 7,50 Euro.
Pfändbarkeit von Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld wird im Hinblick auf die Pfändbarkeit wie Arbeitseinkommen behandelt. Es gilt also die aktuelle Pfändungstabelle zur Berechnung der individuellen Pfändungsfreigrenzen. Zur wirksamen Nutzung des Pfändungsfreibetrags sollte das eigene Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt werden..