Der Antrag auf Arbeitslosengeld gilt mit der persönlichen Arbeitslosmeldung als gestellt. Im Zuge dessen ist auch der sogenannte Grundantrag auszufüllen.
Bei der Abgabe des Antrags auf Arbeitslosengeld I sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis
- Lohnsteuerkarte und sonstige Arbeitspapiere
- Nachweise über einen früheren Leistungsbezug
- Arbeitsbescheinigung(en) früherer Arbeitgeber
- Kündigungsschreiben (sofern vorhanden)
- Erklärung zur Arbeitsaufgabe (sofern vorhanden)
- Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld (sofern vorhanden)